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Stromnetz

Redispatch 2.0 – Informationen für Anlagenbetreiber

Stromnetzbetreiber sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Elektrizitätsversorgung in ihrem Netz zu sorgen (§§ 13, 14 EnWG). Für die Sicherheit der Netzstabilität und zur Vermeidung von Netzengpässen werden Redispatch-Maßnahmen durchgeführt. In diesen Prozess sind seit dem 1. Oktober 2021 auch Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW einbezogen. Das können beispielweise Wind- oder PV-Anlagen oder Biogasanlagen sein.

Was ist Redispatch?

Der Begriff „Redispatch“ steht für eine Abänderung des vorgesehenen Kraftwerkseinsatzes zur Vermeidung von Netzengpässen. Für die Sicherung der Netzstabilität wird derzeit primär von den Übertragungsnetzbetreibern eine Übersicht (Lastfluss- oder Netzbelastungsberechnung) über die voraussichtlichen Ein- und Ausspeisungen auf den verschiedenen Netzebenen erstellt und genutzt. Falls die Lastfluss- oder Netzbelastungsberechnung Netzengpässe erwarten lassen, werden sogenannte Redispatch-Maßnahmen ergriffen. In der Regel hat dies zur Folge, dass zusätzliche Kraftwerke, etwa in verbrauchsstarken Regionen, aktiviert werden beziehungsweise angewiesen werden, ihre Leistung zu erhöhen. Gleichzeitig werden andere ursprünglich in der Kraftwerkseinsatzplanung vorgesehene Kraftwerke, die aufgrund ihrer geographischen Lage zur Entstehung des Netzengpasses beitragen, angewiesen, ihre Leistung zu reduzieren. Redispatch wird heute mit konventionellen Großkraftwerken ab 10 MW durchgeführt.


Was ist Redispatch 2.0?

Das zum 13. Mai 2019 in Kraft getretene Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) enthält neue Vorgaben für das Management von Netzengpässen, die von den betroffenen Marktakteuren (insb. Netzbetreibern und Anlagenbetreiber) umgesetzt werden müssen. Die gesetzliche Frist zur Umsetzung war auf den 1. Oktober 2021 datiert.

Die Regelungen zum Einspeisemanagement von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) wurden zu diesem Zeitpunkt aufgehoben und ein einheitliches Redispatch-Regime (Redispatch 2.0) nach §§ 13, 13a, 14 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eingeführt. Konkret bedeutet dies, dass fortan auch EE-Anlagen und KWK-Anlagen ab 100 kW sowie Anlagen, die jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind, in den Redispatch einbezogen werden. Die Regelungen des NABEG sind demnach potentiell für alle 890 Verteilnetzbetreiber und eine Vielzahl weiterer Marktakteure in Deutschland relevant.  

 

Abbildung: Vereinfachte Prozessdarstellung erzeugungsseitiger Maßnahmen zur Engpassbeseitigung durch den Netzbetreiber vor und nach Stichtag der Neuregelung

Die neuen Regelungen beruhen stärker auf Plandaten und Prognosen und bringen für die Netzbetreiber, aber auch für Erzeuger und Direktvermarkter neue Aufgaben mit sich, die der intensiven Vorbereitung bedürfen.
Das sind insbesondere:

  • Intensive Kooperation der Netzbetreiber bei der Behebung von Netzengpässen durch Redispatch unter der Maßgabe möglichst geringer Gesamtkosten über alle Netzebenen hinweg und unter Einhaltung der Netz- und Versorgungssicherheit.
  • Generierung und Zurverfügungstellung der für das Redispatch notwendigen Daten.
  • Übernahme der Verantwortlichkeit für den bilanziellen und finanziellen Ausgleich sowie die Abwicklung der Abrechnungsprozesse durch den Netzbetreiber.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bdew.de/energie/redispatch-20/

FAQs: https://www.westnetz.de/de/fuer-partnerfirmen/redispatch-2-0/faqs-fuer-anlagen-und-netzbetreiber.html

Ihr Ansprechpartner

Fabian Schwarz
Tel. 02251 708-6228
fabian.schwarz@e-regio.de