Energieaudit-Pflicht
Energieaudits wurden bereits im Jahr 2015 für große Unternehmen zur Pflicht. Die Durchführung eines Energieaudits muss bei Unternehmen, die nicht unter die „KMU-Definition“ der Europäischen Union fallen, im 4 Jahres Turnus seither erfolgen.
Rechtlicher Hintergrund
Die europäische Energieeffizienzrichtlinie RL 2012/27/EU schreibt allen Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition der „Kleinen und Mittelständischen Unternehmen“ (sogenannten KMU) fallen, verbindliche Energieaudits vor. Die Umsetzung dieser Richtlinie in das nationale Gesetz in Deutschland ist mit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G), das am 22.04.2015 in Kraft getreten ist, erfolgt.
Die Missachtung der Energieaudit-Pflicht wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet, für die ein Bußgeld verhängt werden kann.
EU-Definition der KMU („Kleinen und Mittelständischen Unternehmen“)
Die Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits betrifft alle NICHT-KMU. Anders gesagt sind Kleinstunternehmen und KMU von den neuen EDL-G-Vorgaben zur nachweisbaren Auditierung ausgenommen. Auch wenn Unternehmen auf den ersten Blick klar unter die KMU-Definition fallen, ist eine eingehende Prüfung angeraten. Denn bestehende Beteiligungen an und von anderen Unternehmen könnten dazu führen, dass die Schwellenwerte überschritten werden und die Pflicht zum Energieaudit greift.
Nach der EU-Definition der KMU sind Unternehmen, die folgenden Kriterien erfüllen, zum Energieaudit verpflichtet:
- Mindestens 250 Mitarbeiter
- Mindestens 43 Mio. Euro Bilanzsumme oder mindestens 50 Mio. Euro Jahresumsatz
- Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung über 25 %
- Unternehmen, die mit über 25% in Konzernen verflochten sind (genaue Berechnung der Beteiligungsverhältnisse notwendig)
Die Beteiligungsstrukturen müssen genau analysiert werden! Handelt es sich um ein eigenständiges Unternehmen? Wie viele Partnerunternehmen sind am Unternehmen beteiligt bzw. an wieviel Partnerunternehmen ist das Unternehmen beteiligt? Liegen Beteiligungen im Sinne von Verbundunternehmen vor? Wie viele Mitarbeiter-Jahresarbeitseinheiten und welcher Umsatz sind letztendlich zu berücksichtigen und für die KMU-Prüfung heranzuziehen?
Die Einstufung als KMU sollte auf Basis der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 124 vom 20.5.2003, S. 36.) vorgenommen werden.
Sonderregelungen
- Für Unternehmen mit vielen Abnahmestellen kommt das sogenannte Multi-Site-Verfahren zur Clusterung von Standorten mit vergleichbaren Verbrauchsprofilen zur Anwendung. Für jede Gesellschaft muss aber nur ein Audit-Bericht angefertigt werden, in dem die Ergebnisse der Außeneinsätze und Berechnungen dazu integriert sind.
- NICHT-KMU, die vom Strom-Steuer-Spitzenausgleich profitieren wollen, müssen die ISO 50001 zertifizieren lassen.
- KMU können auf freiwilliger Basis mit Förderung durch das BAFA (Förderquote 80%; entspricht maximal 8 Leistungstage à 1.000 Euro netto pro Tag) ein solches Energieaudit durchführen.
- KMU, die keinen Anspruch auf Spitzenausgleich oder die EEG BesAR haben, können Energieaudits nach DIN EN 16247 freiwillig mit Förderung durch BAFA durchführen. Und zwar bis zu 8.000 Euro; entsprechend 80% von 10 Honorarleistungstagen à 1.000 Euro pro Tag.
Energieaudit
Ein Energieaudit ist im Vergleich zu einem Energiemanagementsystem (EnMS) weniger umfassend und deshalb mit geringerem Aufwand umsetzbar. Beim Energieaudit werden Energiedaten strukturiert erfasst und analysiert. Ziel ist es, effizienzsteigernde oder verbrauchsreduzierende Potenziale zu identifizieren. Mit der DIN EN 16247-1 wird der Ist-Zustand der Energieverbräuche bewertet. Sie verschafft einen Überblick über die bestehenden Energieflüsse des Unternehmens. Dadurch werden die wesentlichen Verbraucher bzw. Verbrauchergruppen identifiziert und mögliche Einsparpotenziale aufgezeigt. Der Abschlussbericht zum Energieaudit enthält konkrete Empfehlungen mit Plänen zur Umsetzung einschließlich einer Abschätzung der voraussichtlichen Einsparung.
Unsere Unterstützung
Wir unterstützen Sie schnell und kompetent bei der Durchführung von Energieaudits und der Einführung von Energiemanagementsystemen. Wir informieren Sie ausführlich über das neue EDL-G und helfen Ihnen, alle Fragen zum Energieaudit kompetent und präzise zu beantworten, damit Sie die richtigen Entscheidungen für Ihr Unternehmen treffen können. Nur eine ganzheitliche Betrachtung kann den richtigen Weg für jedes Unternehmen weisen.
Wir begleiten Sie auch bei der Einführung von Energiemanagementsystemen sowie der Umsetzung der Spitzenausgleichseffizienz-Systemverordnung(kurz: SpaEfV). Ihre nachhaltige Energiebewirtschaftung sowie eine gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit sind unser Ziel.