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Eigenerzeugungs-
anlagen

Ihr Beitrag zur Energiewende: Eigenerzeugungsanlagen

Zusammen packen wir die Energiewende in unserer Region an. Schön, dass Sie dabei sind! Wir schließen Ihre PV-, Windenergie- oder andere regenerative Erzeugungsanlage an unser Netz an.  

Stellen Sie ganz einfach Ihren Antrag.

Anschließend prüfen wir, ob Ihr Antrag den energiewirtschaftlichen Vorgaben (z.B. EEG, KWKG, EnWG) entspricht. Und wir machen eine Netzverträglichkeitsprüfung.

Wir arbeiten im Auftrag des Netzbetreibers Westnetz, der auf seiner Webseite auch ein umfangreiches FAQ zum Thema Einspeisung anbietet.  

Steckersolargeräte („Balkonkraftwerk“)

Steckersolargeräte – besser als Balkonkraftwerke oder steckerfertige PV-Anlagen bekannt – sind bis zu einer Leistung von 800 VA / 2000 Wp im vereinfachten Anmeldeverfahren zulässig. Auf der Internetseite des VDE/FNN finden Sie die wichtigsten Infos.

Gemäß dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) – Solarpaket I, vom 16.05.2024 reicht es aus Ihr Steckersolargerät im Markstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur anzumelden. 

Unter folgendem Link können Sie Ihr Gerät registrieren: www.marktstammdatenregister.de/MaStR

Eine Anmeldung bei der e-regio ist nicht erforderlich. Steckersolargeräte dürfen nach der Anmeldung betrieben werden.

Wir erhalten automatisch eine Meldung von der Bundesnetzagentur und prüfen, welche Messeinrichtung bei Ihnen installiert ist. Ist Ihr Stromzähler nicht geeignet, z. B. durch veraltete Technik, keine Rücklaufsperre etc., dann wechseln wir ihn aus. Sie müssen dafür nichts zahlen. Zur Abstimmung eines Wechseltermins kommen wir auf Sie zu.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Menge des eingespeisten Stroms wahrscheinlich sehr gering sein wird und durch die Verbrauchsgeräte im Haushalt direkt genutzt wird. Es besteht die Möglichkeit für den eingespeisten Strom aus Ihrem Solargerät eine Einspeisevergütung zu erhalten. Wird eine Einspeisevergütung gewünscht, ist eine zusätzliche Anmeldung als Photovoltaikanlage notwendig.

 

Photovoltaikanlage

Sie möchten eine Photovoltaikanlage an das Verteilnetz anschließen?

Stellen Sie ganz einfach Ihren Antrag in unserem neuen Anschlussportal: 

Zum Netzanschlussportal


Haben Sie Fragen, oder sollte es mal nicht funktionieren scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren.

Anschließend prüfen wir Ihre Unterlagen. Ist alles okay, bekommen Sie von uns* die Einspeisezusage. Sollten wir noch weitere Daten benötigen, melden wir uns bei Ihnen.   

Bitte stimmen Sie Änderungen in Ihrer Kundenanlage (hinter den Hauptsicherungen im Hausanschlusskasten) mit Ihrem Installationsunternehmen oder dem Errichter Ihrer Anlage ab.

Denken Sie auch daran, Ihre Anlage im Marktstammdatenregister anzumelden. Senden uns bitte die Bestätigung zu.

In unserer Checkliste Photovoltaik haben wir nochmal alles zusammengefasst.

*im Auftrag des Netzbetreibers Westnetz

 

Sonstige Erzeugungsanlage (KWK, Biogas, Wasser, Wind etc.)

Sie möchten eine KWK-, Biogas-, Wasserkraft oder Windkraftanlage an unser Netz anschließen? Sie planen ein größeres Projekt zur Unterstützung der Energiewende?

Bitte füllen Sie das Formular „Eigenerzeugungsanlagen“ aus und schicken es uns zusammen mit den technischen Datenblättern Ihrer Anlage und einen Katasterplan mit dem markierten Montageort an einspeiser@e-regio.de.

Wir prüfen Ihre Unterlagen und senden Ihnen gegebenenfalls weitere Formulare, damit wir den Antrag vollständig prüfen zu können. Nach positiver Netzverträglichkeitsprüfung bekommen Sie von uns* die Einspeisezusage und wir nennen Ihnen den möglichen Netzanschlusspunkt.

Bitte denken Sie daran, Ihre Anlage im Marktstammdatenregister anzumelden und uns die Bestätigung zu senden.

 

*Im Auftrag des Netzbetreibers Westnetz

 

Betreiberwechsel

Ändert sich der Betreiber Ihrer Erzeugungsanlage? Dann schicken Sie uns bitte das ausgefüllte Formular „Bekanntgabe eines Betreiberwechsels“ an einspeisung@e-regio.de.

 

Regeln und Vorgaben

Es gibt einige Vorgaben für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage an das Verteilnetz. Diese finden Sie in den technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Westnetz GmbH. Außerdem gelten weitere Vorgaben der VDE-Anwendungsregel VDE AR-N 4100/4105/4110, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWK-G).

 

Einspeisemanagement für Erzeugungsanlagen bis 25 kW

Neue Erzeugungsanlagen bis 25 kW, die nach dem 14.09.2022 in Betrieb genommen werden, benötigen kein Einspeisemanagement.

 

70-Prozent-Regelung

Bestandsanlagen mit einer installierten Leistung bis 7 kWp dürfen seit dem 01.01.2023 die Begrenzung der Einspeiseleistung (70-Prozent-Regelung oder Rundsteuerempfänger RSE) entfernen. Trifft das auf Sie zu? Dann teilen Sie es uns formlos mit. Bitte beachten Sie die Auslastung der Gesamtanlage.

Sie können die Deinstallation selbst vornehmen, müssen uns allerdings darüber informieren. Bitte senden Sie uns Ihr Vorhaben unter Nennung des Montageortes der Einspeiseanlage (Ort, Straße, Hausnummer), die Sie auf Ihrer Anschlusszusage oder im allgemeinen Schriftverkehr finden oder ihre „MaLo“ Marktlokation der angegebenen Identifikations-Kennzeichen an einspeisung@e-regio.de.

 

EEG 2023

Pflichtverstöße gegen Vorgaben des EEG führen zu Zahlungsverpflichtungen der Anlagenbetreiber ab 01.01.2023.

Zum 01.01.2023 trat das EEG 2023 in Kraft. Mit dem neuen Gesetz hat der Gesetzgeber das Vorgehen bei der Sanktionierung von Pflichtverstößen von Anlagenbetreibern gemäß § 52 EEG 2023 grundlegend geändert. Bis zum 31.12.2022 galt noch eine Regelung, die eine Reduzierung der Einspeisevergütung vorsieht. Ab dem 01.01.2023 wird dies durch eine zu leistende Zahlung durch den Anlagenbetreiber ersetzt, die unabhängig von einer Einspeisevergütung zu erbringen ist.

Diese Änderung gilt für alle Anlagen, die Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen, unabhängig davon, wann sie in Betrieb genommen wurden, ob sie Strom ins Netz einspeisen und ob sie eine Förderung nach dem EEG erhalten.

 

Kontakt

Konnten wir Ihre spezielle Fragen nicht beantworten? Dann rufen Sie uns gerne montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter 02251 708-7380 an.

Gerne rufen wir Sie auch zurück, senden Sie uns einfach Ihre Rückrufbitte mit Ihrem Anliegen sowie Ihrer Telefonnummer an einspeiser@e-regio.de:

  • Name
  • Telefonnummer für Rückfragen
  • Anlagenanschrift
  • kurze Vorhabenbeschreibung
  • Fragestellung

 

Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen.

 

Inbetriebnahme

Sie möchten Ihre Anlage in Betrieb nehmen und benötigen einen Zähler?

Bitte senden Sie uns den vollständig ausgefüllten und von einem konzessionierten Installationsunternehmen unterschriebenen Inbetriebsetzungsauftrag an einspeiser@e-regio.de. Wir prüfen Ihren Antrag und leiten diesen an unseren Messstellenbetrieb weiter.

 

Abrechnung

Sie haben Fragen zur Abrechnung Ihrer Erzeugungsanlage?

Bitte senden Sie uns eine E-Mail an einspeisung@e-regio.de oder rufen uns an unter 02251-708-7374.

 

Sprechen Sie uns an:

Tel. 02251 708-7380

einspeiser@e-regio.de

 

Wir sind montags bis freitags von 8 – 16 Uhr telefonisch für Sie da!