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Erdgas
Ersatzversorgung

Ersatzversorgung Erdgas

Ersatzversorger sind wir in den folgenden Kommunen:

Alfter, Bad Münstereifel, Blankenheim, Bornheim, Dahlem, Euskirchen, Hellenthal, Kall, Mechernich, Meckenheim, Nettersheim, Rheinbach, Schleiden, Swisttal, Wachtberg, Weilerswist und Zülpich

Die Ersatzversorgung unterscheidet Nicht-Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch unter oder über 10.000 kWh.

Die Ersatzversorgung erfolgt gemäß § 38 EnWG.

Die Belieferung in der gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzversorgung bei einem Jahresverbrauch von über 10.000 kWh erfolgt maximal für 3 Monate. Sofern Sie keinen neuen Sonderliefervertrag (bei e-regio oder einem anderen Anbieter) abschließen, kann der Netzbetreiber nach Ablauf von 3 Monaten die Sperrung Ihres Zählers vornehmen.

Die Ersatzversorgung wird für Letztverbraucher (landwirtschaftliche, gewerbliche oder berufliche Zwecke) gemäß § 3 Nr. 22 EnWG und gemäß § 3 Nr. 25 EnWG in Niederdruck angeboten.

Die Ersatzversorgung wird gemäß § 3 Nr. 22 EnWG für Letztverbraucher mit Eigenverbrauch über 10.000 kWh für landwirtschaftliche, gewerbliche oder berufliche Zwecke angeboten. Dieser Tarif dient der Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG.

 

Für Kunden mit Registrierender Leistungsmessung (RLM) und einem Jahresverbrauch ab 10.000 kWh im Niederdruck

e-regio Preisblatt Ersatzversorgung Erdgas RLM (ab 01.02.2024)

e-regio Preisblatt Ersatzversorgung Erdgas RLM (ab 01.01.2024)

e-regio Preisblatt Ersatzversorgung Erdgas RLM (ab 01.05.2023)

e-regio Preisblatt Ersatzversorgung Erdgas RLM (ab 01.04.2023)

e-regio Preisblatt Ersatzversorgung Erdgas RLM (ab 01.03.2023)

 

GasGVV mit ergänzenden Bedingungen

 

Ersatzbelieferung mit Erdgas ohne Liefervertrag aus dem Mitteldrucknetz

Als örtlicher Grundversorger sind wir zur Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung nur verpflichtet, wenn sich die Abnahmestelle in Niederdruck befindet (§ 38 Abs. 1 EnWG). Gemäß den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und in analoger Anwendung der Allgemeinen Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der e-regio GmbH & Co. KG in den jeweils gültigen Fassungen beliefern wir Sie in Gebieten, in denen die e-regio GmbH & Co. KG Grundversorger ist, im Rahmen der sogenannten „Ersatzbelieferung“ übergangsweise mit Erdgas aus dem Energieversorgungsnetz in Mitteldruck,

  • wenn vom Anschlussnutzer Erdgas bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem Erdgasliefervertrag zugeordnet werden kann,
  • oder der eigentliche Erdgaslieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist, beispielsweise infolge einer Insolvenz.

Die Ersatzbelieferung mit Erdgas erfolgt für Lieferstellen mit Leistungsmessung für maximal 3 Monate zu den Konditionen der „Ersatzversorgung Nicht-Haushaltskunden mit Leistungsmessung“.

Hinweis: Die „Ersatzbelieferung“ erfolgt übergangsweise bis auf Widerruf, ohne dass die e-regio GmbH & Co. KG dazu verpflichtet ist!

Gerne unterbreiten wir Ihnen zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung kurzfristig ein individuelles Angebot. Kontaktieren Sie uns hierzu am einfachsten direkt via Mail an vertrieb@e-regio.de oder telefonisch unter 02251 708-444.