Bitte nicht stören! Alles zu Schall und Schatten.
Windenergieanlagen können gewaltig sein: Die größten Windräder erreichen 200 Meter Nabenhöhe und einen Rotordurchmesser von 175 Metern. Wie andere Bauwerke wirken sich auch Windenergieanlagen auf ihre Umgebung aus. Deshalb sorgen technische Vorkehrungen zuverlässig dafür, dass die gesetzlichen Grenzwerte und Vorschriften etwa zu Geräuschemissionen, Schattenwurf und Artenschutz eingehalten werden.
Schattenwurf
Zwei Bauteile einer Windkraftanlage können Schatten werfen: Der Turm mit der Gondel und die Rotorblätter. Als potenziell störend wird vor allem der von drehenden Rotorblättern verursachte Licht-Schatten-Wechsel empfunden. Dieses Problem lässt sich, wenn es denn auftritt, durch technische Maßnahmen einfach beseitigen.
Nach Süden fällt kein Schatten
Die Länge des Schattens hängt davon ab, aus welcher tages- und jahreszeitbedingter Richtung und Höhe das Sonnenlicht auf die Anlage fällt. Da die Sonne nie aus nördlicher Richtung scheint, kann nach Süden kein Schatten fallen. In Richtung Norden gibt es den kleinsten, da die Sonne am Mittag ihren Zenit erreicht. Den weitesten Schatten gibt es nach Sonnenaufgang in westliche und vor Sonnenuntergang in östliche Richtung.
Manchmal lässt sich eine Beeinträchtigung durch den bewegten Schattenwurf nicht ganz vermeiden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für eine Windenergieanlage wird deshalb die Schattenwurfdauer ermittelt. Der bewegte Schatten darf ein Wohnhaus höchstens 30 Minuten am Tag oder 30 Stunden pro Jahr treffen. Anlagen, die diese Immissionswerte theoretisch überschreiten, müssen über eine Abschaltautomatik verfügen. Diese begrenzt die tatsächlich mögliche Schattenwurfdauer auf das langjährige Mittel. Für Anlagenstandorte in NRW liegt das bei maximal acht Stunden im Jahr und darüber hinaus nicht mehr als 30 Minuten pro Tag.
Schallausbreitung
Die durch die Luft kreisenden Rotorblätter einer Windenergieanlage erzeugen ein Geräusch, das sich wellenförmig ausbreitet. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird deshalb von unabhängiger Stelle eine sogenannte Schallimmissionsprognose erstellt. Um die Schallwirkung auf die Umgebung zu berechnen, werden die „ungünstigsten“ Wetterbedingungen angenommen. Also solche, die zu hohen Immissionspegeln führen. Hinzu kommen noch Sicherheitszuschläge.
Die einzuhaltenden Schalldruck-Grenzwerte sind gesetzlich geregelt: Für Wohngebäude liegen sie bei Nacht (22 bis 6 Uhr) zwischen 35 und 45 Dezibel (dB (A)) – abhängig von der Bebauungsklassifizierung als reines Wohn- oder Mischgebiet. Gibt es in der Nähe Vorbelastungen, etwa durch Autobahnen oder Industrieanlagen, wird das in der Grenzwertbestimmung ebenfalls berücksichtigt – zusammen mit dem Schall darf der Grenzwert in Summe dann nicht erreicht oder überschritten werden.
„Wir bei e-regio haben jahrelange Erfahrung mit Windkraft. Und gestern wie heute tun wir alles dafür, den Einfluss unserer Windenergieanlagen auf die Umwelt und Menschen vor Ort so gering wie möglich zu halten.“
Fragen und Antworten
Was ist Infraschall – und ist er problematisch?
Infraschallwellen sind besonders tieffrequente Schallwellen, die unterhalb der menschlichen Hörschwelle von etwa 20 Hertz liegen. Diese Schallwellen sind in unserer Umwelt allgegenwärtig. So erzeugt Wind Infraschall, wenn er böig oder verwirbelt ist. Auch Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Kühlschrank oder Heizung können Infraschall erzeugen. Die stärkste Infraschallquelle im Alltag sind allerdings die Motoren fahrender Autos, Busse und LKW.
Infraschall mit hohen Schalldruckpegeln über 120 dB(A) kann für Menschen zur Gesundheitsgefahr werden. Auch Windenergieanlagen erzeugen Infraschall, die Pegelwerte sind aber wesentlich geringer. Laut eines Themenpapiers des Umweltbundesamts „zeigt eine Vielzahl von Studien, dass Infraschall von Windenergieanlagen nicht zu Gesundheitsgefahren führt“. Für eine abschließende Bewertung seien aber noch Langzeituntersuchungen erforderlich. Das sich Personen durch den von Windenergieanlagen erzeugten, tieffrequenten, noch hörbaren Schall, gestört fühlen, ist nie auszuschließen. Das Ausmaß der empfundenen Störung hängt laut Umweltbundesamt, neben den physikalischen Größen wie Schalldruck und Frequenzspektrum, von zahlreichen nicht-akustischen Faktoren ab. Dazu gehören etwa die persönliche Einstellung zu Windenergieanlagen, dem subjektiven Lärmbewältigungsvermögen und die Sichtbarkeit der Anlage (Geräusch-Quelle-Verbindung).
Was ist der Diskoeffekt?
Der sogenannte Diskoeffekt ist ein optisches Phänomen, das früher bei älteren Windenergieanlagen zu beobachten war: Bei bestimmten Sonnenstand- und Wetterkonstellationen spiegelte sich das Sonnenlicht in den drehenden Rotorblättern der Windenergieanlage. Das wiederholte Aufblitzen des Sonnenlichts hatte einen stroboskopischen – oder anders ausgedrückt – Diskoeffekt. Anwohner, Spaziergänger oder Autofahrer im Einfallsbereich des Lichts konnten das als störend empfinden. Moderne Windenergieanlagen sind mit einer speziellen, matten Beschichtung versehen, die Spiegelungen ausschließt.