Direktvermarktung für Betreiber dezentraler Stromerzeugungsanlagen
Für alle regenerativen, dezentralen Stromerzeugungsanlagen ab 100 kWp, die ab dem 1. Januar 2014 in Betrieb genommen wurden, gilt die gesetzliche Pflicht, die eingespeisten Mengen dem allgemeinen Strommarkt zur Verfügung zu stellen. Dafür wurde die sogenannte Direktvermarktung (DV) geschaffen (siehe §§20 ff Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)). Dieser marktorientierte Mechanismus bereitet bei der Stromvermarktung auf die Zeit nach Auslauf der gesetzlichen Einspeisevergütung – das sogenannte Post-EEG-Zeitalter – vor. Dank oftmals deutlicher Mehrerträge kann aber auch ein freiwilliger Wechsel in die DV lukrativ für Sie sein!
Profitieren Sie von der Energiewende
Sie haben eine Erzeugungsanlage, deren Netzeinspeisung direktvermarktet werden kann? Ihre Erzeugungsanlage fällt in naher Zukunft aus der pauschalen EEG-Einspeisevergütung nach Ende der EEG-Förderung? Oder Sie möchten schon jetzt Mehrerlöse generieren? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Wir sind Ihr Partner – egal ob Strom aus Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft-, Biogas-Anlagen oder Blockheizkraftwerken (BHKWs): e-regio vermarktet den in Ihrer EEG-Anlage erzeugten Strom bestmöglich an der Börse. Selbstverständlich vermarkten wir bei Eigennutzung von Teilen Ihres erzeugten Stroms auch die verbleibende Überschusseinspeisung und beliefern Sie dazu gerne für Ihren Reststrombedarf mit Regionalstrom.