Direktvermarktung für Betreiber dezentraler Stromerzeugungsanlagen
Sie haben eine Erzeugungsanlage, deren Netzeinspeisung direktvermarktet werden kann? Ihre Erzeugungsanlage fällt in naher Zukunft aus der pauschalen EEG-Einspeisevergütung nach Ende der EEG-Förderung oder Sie möchten schon jetzt Mehrerlöse generieren? Wir sind Ihr Partner – egal ob Strom aus Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft-, Biogas-Anlagen oder regenerativ betriebenen Blockheizkraftwerken (BHKWs): e-regio vermarktet den in Ihrer EEG-Anlage erzeugten Strom bestmöglich an der Börse.
Selbstverständlich vermarkten wir bei Eigennutzung von Teilen Ihres erzeugten Stroms auch die verbleibende Überschusseinspeisung und beliefern Sie dazu gerne mit Ihrem Reststrombedarf aus Regionalstrom.
Was bedeutet Direktvermarktung?
Direktvermarktung für Betreiber dezentraler Stromerzeugungsanlagen.
Für alle regenerativen, dezentralen Stromerzeugungsanlagen ab 100 kWp mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2014 besteht die gesetzliche Verpflichtung, die eingespeisten Mengen dem allgemeinen Strommarkt zur Verfügung zu stellen. Dafür hat der Gesetzgeber die sogenannte Direktvermarktung (DV) geschaffen (siehe §§33a ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021)). Dieser marktorientierte Mechanismus dient der Vorbereitung der Marktteilnehmer bei der Stromvermarktung auf die Zeit nach Auslauf der gesetzlichen Einspeisevergütung, dem sogenannten Post-EEG-Zeitalter. Doch auch ein vorzeitiger freiwilliger Wechsel in die DV kann vorteilhaft sein, weil er oftmals Mehrerträge schafft.