Grund- und Ersatzversorgung
Festlegung des Grundversorgers
Nach § 36 Abs. 2 EnWG haben die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung regelmäßig festzustellen, welches Energieversorgungsunternehmen im Netzgebiet die meisten Haushaltkunden mit Gas beliefert hat und diese Feststellung im Internet zu veröffentlichen.
Grundversorger im e-regio-Netzgebiet
Bedingungen Grundversorgung
Hier finden Sie nähere Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung für Privat- und Geschäftskunden.
Privatkunden:
Geschäftskunden: