Ersatzversorgung Strom
Ersatzversorger sind wir in folgenden Kommunen:
Blankenheim, Dahlem, Heimbach, Hellenthal, Kall, Mechernich, Nettersheim und Schleiden
Die Ersatzversorgung erfolgt gemäß § 38 EnWG.
Dieser Tarif dient der Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Eigenverbrauch im Haushalt sowie bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh für landwirtschaftliche, gewerbliche oder berufliche Zwecke gemäß § 3 Nr. 22 EnWG.
Preise für die Ersatzversorgung:
Preise der Ersatzversorgung Strom (ab 01.05.2023)
Preise der Ersatzversorgung Strom (01.04.-30.04.2023)
Preise der Ersatzversorgung Strom (01.03.-31.03.2023)
Preise der Ersatzversorgung Strom (01.02.-28.02.2023)
Preise der Ersatzversorgung Strom (01.01.-31.01.2023)
Preise der Ersatzversorgung Strom (01.12.-31.12.2022)
Preise der Ersatzversorgung Strom (01.11.-30.11.2022)
Bis zum 15.08.2022 waren die Preise der Ersatz- und Grundversorgung identisch.