Ersatzversorgung Strom
Ersatzversorger sind wir in folgenden Kommunen:
Blankenheim, Dahlem, Heimbach, Hellenthal, Kall, Mechernich, Nettersheim und Schleiden
Die Ersatzversorgung erfolgt gemäß § 38 EnWG.
Dieser Tarif dient der Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Eigenverbrauch im Haushalt sowie bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh für landwirtschaftliche, gewerbliche oder berufliche Zwecke gemäß § 3 Nr. 22 EnWG.
Preise für die Ersatzversorgung:
Ab dem 01.01.2024 sind die Preise der Ersatz- und Grundversorgung identisch. Hier finden Sie das aktuelle Preisblatt.
Preise der Ersatzversorgung Strom (ab 01.05.2023)
Preise der Ersatzversorgung Strom (01.04.-30.04.2023)