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#Regionalstrom
Ersatzversorgung

Ersatzversorgung Strom

Ersatzversorger sind wir in folgenden Kommunen:

Blankenheim, Dahlem, Heimbach, Hellenthal, Kall, Mechernich, Nettersheim und Schleiden

 

Die Ersatzversorgung erfolgt gemäß § 38 EnWG.

Dieser Tarif dient der Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Eigenverbrauch im Haushalt sowie bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh für landwirtschaftliche, gewerbliche oder berufliche Zwecke gemäß § 3 Nr. 22 EnWG.

 

Preise für die Ersatzversorgung:

Ab dem 01.01.2024 sind die Preise der Ersatz- und Grundversorgung identisch. Hier finden Sie das aktuelle Preisblatt.

Preise der Ersatzversorgung Strom (ab 01.05.2023)

Preise der Ersatzversorgung Strom (01.04.-30.04.2023)

Preise der Ersatzversorgung Strom (01.03.-31.03.2023)

Preise der Ersatzversorgung Strom (01.02.-28.02.2023)