Grundversorgung Strom
Als Grundversorger kümmern wir uns darum, Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden bis zu einem Verbrauch von 10.000kWh/Jahr zuverlässig mit Strom zu versorgen.
Grundversorger sind wir in folgenden Kommunen:
Blankenheim, Dahlem, Heimbach, Hellenthal, Kall, Mechernich, Nettersheim und Schleiden
Energielieferant mit den meisten Kunden
Die Grundversorgung ist in Deutschland gesetzlich geregelt: Damit jeder Haushalt unabhängig von seinem Standort mit Strom versorgt werden kann, muss es ein Energieunternehmen vor Ort geben, das als Grundversorger fungiert. Es ist der Energielieferant, der die meisten Kunden im jeweiligen öffentlichen Versorgungsnetz mit Strom versorgt.
Nicht-Haushaltskunden: Grundversorgung nur bis 10.000 kWh / Jahr
Als Neukunden werden Sie zunächst in der Ersatzversorgung versorgt. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Die nachfolgenden Informationen gelten daher ausschließlich für Nicht-Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch unter 10.000 kWh.
Wann erhalte ich die Grundversorgung?
• Umzug Ihres Gewerbes/Betriebes innerhalb unseres Grundversorgungsgebietes
• Neueröffnung eines Gewerbes in unserem Grundversorgungsgebiet
• Neubau eines Gewerbe-Objektes in unserem Grundversorgungsgebiet
• Nach 3 Monaten der Ersatzversorgung bei fehlendem neuen Lieferanten
Unsere Grundversorgungstarife:
Dieser Tarif dient der Grundversorgung gemäß § 36 EnWG.
Die Grundversorgung wird für Letztverbraucher mit Eigenverbrauch im Haushalt sowie bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh für landwirtschaftliche, gewerbliche oder berufliche Zwecke gemäß § 3 Nr. 22 EnWG angeboten.
Für Kunden mit einem Jahresverbrauch bis 10.000 kWh in der Niederspannung