Grundversorgung Erdgas
Als Grundversorger kümmern wir uns darum, Sie zuverlässig mit Erdgas zu versorgen
Grundversorger sind wir in folgenden Kommunen:
Alfter, Bad Münstereifel, Blankenheim, Bornheim, Dahlem, Euskirchen, Hellenthal, Kall, Mechernich, Meckenheim, Nettersheim, Rheinbach, Schleiden, Swisttal, Wachtberg, Weilerswist und Zülpich
Energielieferant mit den meisten Kunden
Die Grundversorgung ist in Deutschland gesetzlich geregelt: Damit jeder Haushalt unabhängig von seinem Standort mit Gas versorgt werden kann, muss es ein Energieunternehmen vor Ort geben, das als Grundversorger fungiert. Es ist der Energielieferant, der die meisten Kunden im jeweiligen öffentlichen Versorgungsnetz mit Gas versorgt.
Wann erhalte ich die Grundversorgung?
• Umzug innerhalb unseres Grundversorgungsgebietes
• Neueinzug in unser Grundversorgungsgebiet
• Neubau in unserem Grundversorgungsgebiet
• Nach 3 Monaten der Ersatzversorgung bei fehlendem neuen Lieferanten
Unsere Grundversorgungstarife:
Dieser Tarif dient der Grundversorgung gemäß § 36 EnWG.
Die Grundversorgung wird für Haushaltskunden mit Eigenverbrauch im Haushalt sowie bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh für landwirtschaftliche, gewerbliche oder berufliche Zwecke gemäß § 3 Nr. 22 EnWG angeboten.
Preise für die Grundversorgung:
Preise für die Grundversorgung (ab 01.04.2024)
Preise für die Grundversorgung (ab 01.01.2024)
Preise für die Grundversorgung (01.08.-31.12.2023)
Preise für die Grundversorgung (01.01.-31.07.2023)