e-regio als Grund- und Ersatzversorger
Als Grundversorger kümmern wir uns darum, Sie zuverlässig mit Erdgas zu versorgen: In den Kommunen Alfter, Bad Münstereifel, Blankenheim, Bornheim, Dahlem, Euskirchen, Hellenthal, Kall, Mechernich, Meckenheim, Nettersheim, Rheinbach, Schleiden, Swisttal, Wachtberg, Weilerswist und Zülpich bieten wir Privatkunden und Gewerbebetrieben einen Grundversorgungstarif an.
Die Grundversorgung mit e-regio ist einfach: Wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderen Erdgasvertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie bei Entnahme von Gas ganz automatisch.
Energielieferant mit den meisten Kunden
Die Grundversorgung ist in Deutschland gesetzlich geregelt: Damit jeder Haushalt unabhängig von seinem Standort mit Gas versorgt werden kann, muss es ein Energieunternehmen vor Ort geben, das als Grundversorger fungiert. Es ist der Energielieferant, der die meisten Kunden im öffentlichen Versorgungsnetz mit Gas versorgt.
Als sogenannter Ersatzversorger springen wir immer dann ein, wenn ein Letztverbraucher (Haushaltskunde) nicht zu einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist die Insolvenz eines Energielieferanten.
Unsere Grundversorgungstarife:
Die Grund- und Ersatzversorgung wird gemäß § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz für Letztverbraucher mit Eigenverbrauch im Haushalt sowie bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh für landwirtschaftliche, gewerbliche oder berufliche Zwecke angeboten.
Dieser Tarif dient der Grundversorgung gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dieser Tarif wird auch für die Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG angewandt.
GasGVV mit ergänzenden Bedingungen
Preise der Grund- und Ersatzversorgung