THG-Prämie für Geschäftskunden
Sie nutzen gewerblich ein E-Auto? Oder verfügen über eine elektrische Fahrzeugflotte mit Nutzfahrzeugen oder Bussen? Dann steht Ihnen jedes Jahr die THG-Prämie zu.
THG ist die Abkürzung für Treibhausgasminderung. Und die senken Sie, weil Ihr elektrisches Geschäftsauto kein CO2 ausstößt. Das eingesparte CO2 können Sie an uns abtreten. Dann erhalten Sie einen THG-Bonus. Einzige Voraussetzung: eine eigene Lademöglichkeit an Ihrem Firmensitz.
Sie haben sich für ein vollelektrisches Fahrzeug entschieden? Wie schön, denn Geschäftsautos mit Strom zu fahren ist dank der THG-Quote jetzt noch rentabler. Sie bekommen jährlich eine Prämie pro Geschäftsfahrzeug. Bei batteriebetriebenen Nutzfahrzeugen und Bussen ist die Prämie noch höher.
Ihre eingesparten Emissionen können Sie an uns abtreten. Denn wir sind Ihr Energiepartner und treiben den Klimaschutz in unserer Region voran.
Unsere Mitarbeiterin Luisa Kaulartz kümmert sich gerne um Ihre THG-Prämie und ist bei Fragen für Sie da:
FAQ für den THG-Quotenhandel geschäftlich genutzter Fahrzeuge
Welche Fahrzeuge sind für die THG Quote zugelassen?
Seit dem 1. Januar 2022 können Halterinnen und Halter reiner batteriebetriebener Fahrzeuge ihre THG-Quote vermarkten. Plug-in-Hybride sowie Wasserstoff- und Erdgas-Fahrzeuge werden nicht berücksichtigt. Für batteriebetriebene Fahrzeuge der Kategorien N1 (leichte Nutzfahrzeuge) und M3 (Busse) gelten separate Quoten, die entsprechend ihrer höheren durchschnittlichen Lademengen höher vergütet werden. Sprechen Sie uns dazu gerne an. Ihre Ansprechpartnerin ist Luisa Kaulartz (luisa.kaulartz@e-regio.de, 02251 708-6380).
Wie oft wird die THG-Quote ausgezahlt?
Die THG-Prämie wird ein Mal pro Jahr gewährt. Auch wenn ein E-Fahrzeug verkauft wird, wird die THG-Quote nur einmal pro Kalenderjahr vermarktet. Beim Weiterverkauf sollte daher angegeben werden, ob für das Fahrzeug bereits die THG-Quote vermarktet wurde.
Was gilt für geleaste Fahrzeuge?
Auch bei geleasten Fahrzeugen kann ein Antrag durch die Halterinnen oder Halter gestellt werden.
Fallen irgendwelche Gebühren an?
Nein, der von uns angebotene Handel mit der THG-Quote sowie der damit verbundene Service ist komplett kostenlos.
Muss das Fahrzeug in Deutschland zugelassen sein?
Ja, für die THG-Prämie sind nur Fahrzeuge antragsberechtigt, die in Deutschland zugelassen sind.
Profitiert auch e-regio vom Quotenhandel?
e-regio behält sich für das Vermarktungsrisiko und den Aufwand einen geringen Anteil des Quotenwerts zurück. Der restliche Quotenerlös geht an die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter. Wir verstehen uns als Partner für Elektromobilität in unserer Region. Deshalb unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihr E-Fahrzeug (Schauen Sie sich dazu gerne unsere Wallbox-Angebote an.
Müssen Steuern auf die THG-Quote gezahlt werden?
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, da Prämienerlöse je nach Art der Fahrzeugnutzung steuerpflichtig sein können.
Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer?
Sollten Sie die THG-Quote im Rahmen Ihres Unternehmens veräußern, auf das die Kleinunternehmerregelung keine Anwendung findet, zahlen wir Ihnen die Prämie zzgl. Umsatzsteuer aus, sofern uns eine ordnungsgemäße Rechnung n. § 14 Abs. 4 UStG vorliegt. Für Fragen zur Umsatzsteuer, insbesondere zur Unternehmereigenschaft oder der Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.
Muss die THG Quote jedes Jahr neu beantragt werden?
Wenn Sie die THG-Prämie nur für ein Jahr beantragen, werden wir Sie vor Beginn eines neuen Jahres daran erinnern, die Quote erneut zu vermarkten und Sie über die dann gültigen Konditionen informieren. Falls Sie für zwei Jahre Ihre THG-Prämie beantragen, müssen Sie uns zu Beginn des neuen Jahres bestätigen, dass das Fahrzeug noch auf Sie zugelassen ist. Dazu reicht eine E-Mail an e-mobilitaet@e-regio.de.
Damit Sie dies nicht vergessen, erinnern wir Sie im neuen Jahr.
Warum sollte ich e-regio meine Quote anvertrauen?
Aktuell vermarkten einige Start-ups THG-Quoten, teils auch zu variablen, unsicheren Konditionen. Bei uns sind Sie auf der sicheren Seite! Wir spekulieren nicht mit Ihren Quoten, sondern arbeiten mit erfahrenen Vermarktungspartnern zusammen. Als kommunales Versorgungsunternehmen hat e-regio eine robuste und breit aufgestellte Geschäftsgrundlage. Ihre THG-Quote ist daher bei uns in guten Händen. Mit den Überschüssen fördern wir zudem die Elektromobilität in Ihrer Region, z. B. mit Investitionen in die öffentliche Ladeinfrastruktur. Infos zur e-regio Ladeinfrastruktur finden Sie hier.