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#Regionalstrom
Ersatzversorgung

Ersatzversorgung Strom

Als Ersatzversorger fangen wir Sie auf, wenn der eigentliche Versorger ausfällt und stellen sicher, dass Sie ohne Unterbrechung mit Strom versorgt werden.

Ersatzversorger sind wir in den folgenden Kommunen:

Blankenheim, Dahlem, Heimbach, Hellenthal, Kall, Mechernich, Nettersheim und Schleiden

Die Ersatzversorgung unterscheidet Nicht-Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch unter oder über 10.000 kWh.

Die Ersatzversorgung erfolgt gemäß § 38 EnWG.

Die Belieferung in der gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzversorgung bei einem Jahresverbrauch von über 10.000 kWh erfolgt maximal für 3 Monate. Sofern Sie keinen neuen Sonderliefervertrag (bei e-regio oder einem anderen Anbieter) abschließen, kann der Netzbetreiber nach Ablauf von 3 Monaten die Sperrung Ihres Zählers vornehmen.

Die Ersatzversorgung wird für Letztverbraucher (landwirtschaftliche, gewerbliche oder berufliche Zwecke) gemäß § 3 Nr. 22 EnWG und gemäß § 3 Nr. 25 EnWG in Niederspannung angeboten.

 

Für Kunden in der Niederspannung 

Ab dem 01.01.2024 sind die Preise der Ersatz- und Grundversorgung identisch. Hier finden Sie das aktuelle Preisblatt.

e-regio Preisblatt Ersatzversorgung Strom (ab 01.05.2023)

e-regio Preisblatt Ersatzversorgung Strom (01.04.-30.04.2023)

e-regio Preisblatt Ersatzversorgung Strom (01.03.-31.03.2023)

e-regio Preisblatt Ersatzversorgung Strom (01.02.-28.02.2023)

 

Für Kunden mit Registrierender Leistungsmessung (RLM)

e-regio Preisblatt Ersatzversorgung Strom RLM (ab 01.04.2024)

e-regio Preisblatt Ersatzversorgung Strom RLM (ab 01.02.2024)

e-regio Preisblatt Ersatzversorgung Strom RLM (ab 01.01.2024)

e-regio Preisblatt Ersatzversorgung Strom RLM (ab 01.05.2023)

e-regio Preisblatt Ersatzversorgung Strom RLM (ab 01.04.2023)

e-regio Preisblatt Ersatzversorgung Strom RLM (ab 01.03.2023)

e-regio Preisblatt Ersatzversorgung Strom RLM (ab 01.02.2023)

e-regio Preisblatt Ersatzversorgung Strom RLM (ab 01.01.2023)

e-regio Preisblatt Ersatzversorgung Strom RLM (ab 01.12.2022)

e-regio Preisblatt Ersatzversorgung Strom RLM (ab 01.11.2022)

 

Ersatzbelieferung mit Strom ohne Liefervertrag aus der Mittelspannung

Als örtlicher Grundversorger sind wir zur Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung nur verpflichtet, wenn sich die Abnahmestelle in Niederspannung befindet (§ 38 Abs. 1 EnWG). Gemäß den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und in analoger Anwendung der Allgemeinen Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der e-regio  GmbH & Co. KG in den jeweils gültigen Fassungen beliefern wir Sie in Gebieten, in denen die e-regio GmbH & Co. KG Grundversorger ist, im Rahmen der sogenannten „Ersatzbelieferung“ übergangsweise mit Strom aus dem Energieversorgungsnetz in Mittelspannung,

  • wenn vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem Stromliefervertrag zugeordnet werden kann,
  • oder der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist, bspw. infolge einer Insolvenz.

Die Ersatzbelieferung mit Strom erfolgt für Lieferstellen mit Leistungsmessung für maximal 3 Monate zu den Konditionen der „Ersatzversorgung Nicht-Haushaltskunden mit Leistungsmessung“.

Hinweis: Die sogenannte „Ersatzbelieferung“ erfolgt übergangsweise bis auf Widerruf, ohne dass die e-regio GmbH & Co. KG dazu verpflichtet ist!

Gerne unterbreiten wir Ihnen zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung kurzfristig ein individuelles Angebot, insofern es die aktuelle Marktlage zulässt. Kontaktieren Sie uns hierzu am einfachsten direkt via Mail an vertrieb@e-regio.de oder telefonisch unter 02251 708-444.