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Umwelt-
und Artenschutz

Umwelt- und Artenschutz: Unsere Verantwortung

Eine Windkraftanlage zu errichten und zu betreiben, ist immer mit Eingriffen in die Natur und die Landschaft verbunden. Um Flora und Fauna bestmöglich zu schützen, folgen wir strengen Vorgaben und nehmen größte Rücksicht – von der ersten Planung bis zum Rückbau der Anlage.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für eine Windenergieanlage wird von unabhängiger Seite untersucht, welche Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Boden, Landschaft, Sach- und Kulturgüter, Klima und Luft, Wasser sowie Mensch bestehen. Dabei werden mögliche Konflikte mit diesen Schutzgütern ermittelt und bewertet. Dazu gehören auch Gutachten zum Artenschutz. Laut Bundes- und Landesnaturschutzgesetz müssen unvermeidbare, aber zulässige Beeinträchtigungen von Flora und Fauna durch ein Bündel von Maßnahmen kompensiert werden.

 

Artenschutz

Windenergieanlagen können den Lebensraum von bestimmten Vogelarten sowie Fledermäusen beeinträchtigen. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht im Rahmen des Genehmigungsverfahrens deshalb eine umfangreiche Artenschutzprüfung vor. Untersucht wird, ob im Umfeld der Windenergieanlagen gefährdete Vogelarten vorkommen. Ist dies der Fall, treffen wir Maßnahmen, um Brutgebiete zu schützen und Kollisionen zu vermeiden.

Beispiel Rotmilan: Der Greifvogel findet auf abgeernteten Feldern reiche Beute. Um Zusammenstöße mit den Rotoren von Windenergieanlagen zu vermeiden, schalten wir diese während der Ernte und an bis zu fünf darauffolgenden Tagen ab. Zusätzlich machen wir das Jagdrevier für ihn uninteressant, etwa mit der Anpflanzung von Wintergetreide. Das steht im Frühjahr, wenn die Rotmilane aus den Winterquartieren kommen, schon so hoch, dass Beutetiere Deckung finden. Die Vögel jagen dann lieber an attraktiveren Orten.

Ausgleichsflächen für den Rotmilan

Als Ausgleich für das verlorene Revier dienen mehrere Hektar Grünland in der Nähe. Das neue Revier wird sogar zwischen Mai und August wöchentlich gemäht, um es noch interessanter zu machen. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Milane und auch andere Greifvögel die Ersatzflächen gut annehmen.

Im Umfeld eines Windparks legen wir zudem „Lerchenfenster“ an, oft in Verbindung mit einem Blühstreifen. „Lerchenfenster“ sind naturbelasse Stellen im Feld. Sie dienen als Anflugschneise und sicherer Landeplatz für die Feldlerchen, die dann im umliegenden Getreide ungestört ihre Brutplätze anlegen können. Die Vögel finden hier viele Insekten für sich und ihren Nachwuchs.

Fragen und Antworten

Wie werden landschaftliche Eingriffe kompensiert?

Als Anlagenbetreiber gleichen wir Eingriffe in die Natur und Landschaft aus, möglichst in unmittelbarer Nähe zum Anlagenstandort. In der Gestaltung solcher Kompensationen haben wir viel Erfahrung: So schaffen wir beispielsweise großflächige Ersatzbiotope wie Blühwiesen, die zahlreichen Insektenarten, kleineren Säugetieren und bodenbrütende Vogelarten einen wertvollen Lebensraum bieten. In vielen Fällen sind diese neugeschaffenen, geschützten Landschaften sogar größer und biologisch vielfältiger als die von der Windenergieanlage in Anspruch genommene Fläche.  

 

Wie werden Vögel konkret geschützt?

Zu Zeiten besonders intensiver Flugaktivität der Vögel können wir unsere Anlagen gezielt abschalten. So lassen sich Unfälle vermeiden. Mäht zum Beispiel ein Landwirt seine Felder, ruft das den Rotmilan zur Jagd auf Beute. In Absprache mit dem Landwirt werden dann die Windräder in einem bestimmten Radius abgeschaltet, zum Teil über mehrere Tage.

 

Wie werden Fledermäuse konkret geschützt?

Sind Fledermäuse rund um eine Windenergieanlage nachgewiesen, müssen auch diese geschützt werden. Hierzu werden die Anlage in Zeiten besonders hoher Fledermausaktivität abgeschaltet – also vor allem während der nächtlichen Nahrungssuche und bei bestimmten Wetterbedingungen (niedrige Windgeschwindigkeiten bei relativ hoher Umgebungstemperatur).

 

Warum blinken auf den Windenergieanlagen nachts rote Lichter?

Um die Flugsicherheit zu gewährleisten, senden Windenergieanlagen in der Nacht ein rotes Leuchtsignal aus. Dies ist für alle Bauten ab einer bestimmten Höhe vorgeschrieben, kann aber nachtaktive Vögel und Fledermäuse irritieren. Dank einer Gesetzesänderungen dürfen Windenergieanlagen seit kurzem mit einer „bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung“ ausgestattet werden. Die Anlage sendet ihr Signale nur noch, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug nähert. Dazu nimmt ein Transponder auf der Gondel die Signale des sich nähernden Flugzeugs auf. Bis Ende 2023 werden wir alle unsere Windenergieanlagen mit der neuen Technik ausstatten.

 

Geht durch eine Windenergieanlage Wald- und Ackerfläche verloren?

Der Aufbau einer Windenergieanlage benötigt eine Fläche von etwa 1 Hektar (= 10.000 Quadratmeter). Für den Teiletransport zur Baustelle ist es ausreichend, die Wege mit Schotter zu befestigen. 70 Prozent dieser Fläche werden wieder renaturiert, der Rest wird von der Anlage selbst sowie Komponenten und Zufahrtswegen dauerhaft belegt. Dieser Anteil muss kompensiert werden, etwa indem Bäume an anderer Stelle gepflanzt werden.

Unter allen Erneuerbaren Energien verbraucht Windkraft am wenigsten Fläche. Ein Windrad benötigt im Schnitt eine Fläche von 0,3 Hektar um 11.000 Megawattstunden Strom im Jahr zu liefern. Eine Photovoltaik-Freiflächen–Anlage würde dazu rund 35 Hektar benötigen. Das für Biogasanlagen genutzte Pflanzenmaterial würde für die Strommenge sogar 600 Hektar beanspruchen.

 

Bäume sind wichtige CO2-Speicher. Ist es nicht kontraproduktiv, sie zu fällen, um Windenergieanlagen errichten zu können?

Nein. So muss das CO2-Equivalent der gefällten Bäume an anderer Stelle ausgeglichen werden, etwa durch Neupflanzungen. Dazu gleicht die CO2-Vermeidung durch eine Windenergieanlage die CO2-Speicherfähigkeit gefällter Bäume mehr als aus: Laut Umweltbundesamt liegt die Einsparung von CO2 durch Windenergieanlagen um einen Faktor von mehr als 1.000 höher als die durch die dafür notwendige Rodung von Wald verlorene CO2-Aufnahme.

 

Was geschieht mit ausgedienten Windenenergieanlagen?

Der Gesetzgeber verlangt, dass Windenergieanlagen nach der Stilllegung wieder zurückgebaut werden müssen. Der Sand und Zement aus dem Fundament kann genauso wiederverwendet werden wie verbauter Stahl und Kupfer. Die Rotorblätter bestehen aus faserverstärktem Kunststoff, wie er beispielsweise im Flugzeugbau verwendet wird. Wegen des Materialmixes ist ein vollständiges Recycling hier nicht möglich, an einer Weiterverwertung wird jedoch gearbeitet.