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mit § 14a EnWG
§ 14a für Wallbox, Wärmepumpe & Co.
Sie haben seit dem 01.01.2024 eine Wärmepumpe oder eine Wallbox in Betrieb? Dann tragen Sie maßgeblich zur Energiewende bei und werden mit geringeren Netzentgelten belohnt. Im Gegenzug kann der Netzbetreiber die Leistung Ihrer Geräte im Bedarfsfall dimmen. So besagt es § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Wer ist von § 14a betroffen?
Unter § 14a EnWG fallen sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die seit dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, zum Beispiel:
- Wallboxen
- Wärmepumpen (inkl. Zusatz-/Notheizung wie Heizstab)
- fest installierte Klimageräte/Raumkühlung
- Stromspeicher, sofern sie Strom aus dem Netz laden

Was bedeutet die Steuerung von außen konkret?
Im Engpassfall darf der Netzbetreiber die Leistung reduzieren (oft als „dimmen“ bezeichnet). Aber keine Sorge: Einfach abschalten darf er Ihre Geräte nicht. Sie können weiterhin heizen oder Ihr E-Auto laden, nur mit etwas weniger Leistung. Dabei gilt:
- Es ist weiter eine Mindestleistung für Sie verfügbar.
- Diese Mindestleistung liegt grundsätzlich bei 4,2 kW je steuerbarer Verbrauchseinrichtung.
Wichtig: Es geht um seltene lokale Engpässe, nicht um eine dauerhafte Begrenzung.
So sieht § 14a im Alltag aus
Wenn Ihre 11-kW-Wallbox auf 4,2 kW gedrosselt wird, können Sie Ihr E-Auto in aller Regel dennoch in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachladen. Die Ladezeit verlängert sich also nur etwas. Genau das ist das Ziel: Das Netz wird entlastet, ohne dass Sie leer ausgehen.
Wärmepumpen laufen weiter. Mögliche Lastspitzen (z. B. durch einen Heizstab) können in Engpasszeiten jedoch begrenzt werden. So bleibt das Netz stabil, während Ihr Heizbetrieb grundsätzlich gesichert bleibt.
Reduzierte Netzentgelte – die 3 Module verständlich erklärt
Weil Ihre Anlage steuerbar ist, erhalten Sie eine Netzentgeltreduzierung. Die Bundesnetzagentur hat dafür 3 Module definiert:
Sie erhalten eine feste Entlastung beim Netzentgelt – ohne dass dafür ein separater Zähler für Ihr Gerät nötig ist.
Modul 1 passt zu Ihnen, wenn Sie es unkompliziert möchten und keine zusätzliche Mess- oder Zählerlösung planen.
Hier wird der Verbrauch Ihres Geräts mit einem eigenen Zähler separat gemessen. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie die Verbräuche klar trennen wollen oder ein entsprechendes Messkonzept ohnehin umsetzen.
Modul 2 passt zu Ihnen, wenn Sie hohe Verbräuche erwarten – zum Beispiel viel laden oder heizen – und getrennte Messung bei Ihnen realistisch ist.
Hier unterscheiden sich Netzentgelte nach Zeiten, es wird also je nach Tageszeit günstiger oder teurer. Ziel ist, dass Sie Lasten gezielt verschieben – zum Beispiel Ihr E-Auto eher nachts laden.
Modul 3 passt zu Ihnen, wenn Sie Ihre Energie flexibel managen wollen und Ihren Verbrauch bewusst in günstigere Zeiten verlagern können.
14a EnWG – was jetzt zu tun ist
Die gute Nachricht: Sie müssen gar nichts tun. Wenn Sie unseren Heizstrom oder Ladestrom abschließen, fragen wir Sie automatisch nach dem Datum der Inbetriebnahme und Ihrer Zählersituation. So landen Sie immer im besten Tarif.
Haben Sie noch keinen separaten Zähler und möchten Sie mehr Einfluss auf die Reduzierung Ihres Netzentgelts? Dann kann der Einbau Sinn machen.
FAQ 14a EnWG
Die Reduzierung der Leistung betrifft nur die steuerbare Verbrauchseinrichtung (z. B. Wallbox/Wärmepumpe). Gemessen wir der Strom in den Modulen 1 und 3 allerdings gemeinsam mit dem Haushaltsstrom, weshalb es hier auch jährliche Pauschalen für die Reduzierung des Netzentgelts gibt.
Ja, denn es bleibt eine Mindestleistung (grundsätzlich 4,2 kW) verfügbar. Außerdem kann die Leistung nur vorübergehend reduziert werden.
Die Steuerung erfolgt im Kontext der Netzstabilität durch den Netzbetreiber. In manchen Fällen ist Ihr Stromversorger auch Ihr Netzbetreiber. Wir sind zum Beispiel in Euskirchen und Bad Münstereifel auch Ihr zuständiger Netzbetreiber.
Nein, die Wärmepumpe wird nicht abgeschaltet. In seltenen Situationen kann die Leistung Ihrer Anlage kurzzeitig reduziert werden. Ihre Wärmepumpe läuft weiter und Ihre Wohnung bleibt warm.
Die Module beschreiben unterschiedliche Formen der Entlastung des Stromnetzes
und der anfallenden Netznutzungsentgelte. Welches Modul für Sie gilt, hängt vom Anschluss Ihrer Anlage und Ihrem Stromzähler ab.