Blick aus der Vogelperspektive direkt auf die großen Rotorblätter einer Windenergieanlage von e-regio.

Preisvorteile 
mit § 14a EnWG

§ 14a für Wallbox, Wärmepumpe & Co.

Sie haben seit dem 01.01.2024 eine Wärmepumpe oder eine Wallbox in Betrieb? Dann tragen Sie maßgeblich zur Energiewende bei und werden mit geringeren Netzentgelten belohnt. Im Gegenzug kann der Netzbetreiber die Leistung Ihrer Geräte im Bedarfsfall dimmen. So besagt es § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Eltern mit ihren zwei Mädchen vor warm beleuchtetem Eigenheim, PV-Anlage auf dem Dach, im Carport das ladende E-Auto.

Wer ist von § 14a betroffen?

Unter § 14a EnWG fallen sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die seit dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, zum Beispiel:

  • Wallboxen
  • Wärmepumpen (inkl. Zusatz-/Notheizung wie Heizstab)
  • fest installierte Klimageräte/Raumkühlung
  • Stromspeicher, sofern sie Strom aus dem Netz laden 
Mann schließt sein Elektroauto an eine Wallbox an, es dämmert, die Rücklichter des Fahrzeugs mit Euskirchener Kennzeichen leuchten.

Was bedeutet die Steuerung von außen konkret?

Im Engpassfall darf der Netzbetreiber die Leistung reduzieren (oft als „dimmen“ bezeichnet). Aber keine Sorge: Einfach abschalten darf er Ihre Geräte nicht. Sie können weiterhin heizen oder Ihr E-Auto laden, nur mit etwas weniger Leistung. Dabei gilt:

  • Es ist weiter eine Mindestleistung für Sie verfügbar.
  • Diese Mindestleistung liegt grundsätzlich bei 4,2 kW je steuerbarer Verbrauchseinrichtung.

Wichtig: Es geht um seltene lokale Engpässe, nicht um eine dauerhafte Begrenzung. 

So sieht § 14a im Alltag aus

Reduzierte Netzentgelte – die 3 Module verständlich erklärt

Weil Ihre Anlage steuerbar ist, erhalten Sie eine Netzentgeltreduzierung. Die Bundesnetzagentur hat dafür 3 Module definiert:

14a EnWG – was jetzt zu tun ist

Die gute Nachricht: Sie müssen gar nichts tun. Wenn Sie unseren Heizstrom oder Ladestrom abschließen, fragen wir Sie automatisch nach dem Datum der Inbetriebnahme und Ihrer Zählersituation. So landen Sie immer im besten Tarif.

Haben Sie noch keinen separaten Zähler und möchten Sie mehr Einfluss auf die Reduzierung Ihres Netzentgelts? Dann kann der Einbau Sinn machen.

FAQ 14a EnWG

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