Grund- und Ersatzversorgung 
für Erdgas

Abbildung der Kommunen des Gasnetzes von e-regio

Zuzug, Umzug oder Kündigung: Mit uns als Grund- und Ersatzversorger der Region geht Ihnen das Erdgas nie aus. 

Wir stellen die Grundversorgung und die Ersatzversorgung für Erdgas in folgenden Kommunen sicher:

Alfter, Bad Münstereifel, Blankenheim, Bornheim, Dahlem, Euskirchen, Hellenthal, Kall, Mechernich, Meckenheim, Nettersheim, Rheinbach, Schleiden, Swisttal, Wachtberg, Weilerswist und Zülpich 

Preise für Grund- und Ersatzversorgung

Die Allgemeinen Preise und alle Preisdetails finden Sie auf unseren aktuellen Preisblättern. 

Gut zu wissen: Die Grundversorgung wird für Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke in Niederruck kaufen, angeboten (§ 3 Nr. 22 EnWG).

Die Ersatzversorgung wird gemäß § 3 Nr. 25 EnWG für Letztverbraucher in Niederdruck angeboten.

Letztverbraucher sind nach der Definition von § 3 Nr. 25 EnWG: Natürliche oder juristische Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen; auch der Strombezug der Ladepunkte für Elektromobile und der Strombezug für Landstromanlagen steht dem Letztverbrauch im Sinne dieses Gesetzes und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gleich.

Häufige Fragen 
zur Grund- und 
Ersatzversorgung Erdgas

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
 

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