Grund- und Ersatzversorgung 
für Strom

Abbildung der Kommunen des Stromgrundversorgungsgebietes von e-regio

Ob Neubeginn, Umzug oder unvorhergesehene Veränderung: Mit uns als Grund- und Ersatzversorger sind Sie jederzeit zuverlässig mit Strom versorgt. Denn Grund- und Ersatzversorgung garantieren, dass bei Ihnen das Licht niemals ausgeht.

Wir stellen die Grundversorgung und die Ersatzversorgung für Strom in folgenden Kommunen sicher:

  • Blankenheim
  • Dahlem
  • Heimbach
  • Hellenthal
  • Kall
  • Mechernich
  • Nettersheim
  • Schleiden

Preise für Grund- und Ersatzversorgung

Die Allgemeinen Preise und alle Preisdetails finden Sie auf unseren aktuellen Preisblättern.

Und noch ein Hinweis: Die Grundversorgung wird für Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke in Niederspannung kaufen, angeboten (§ 3 Nr. 22 EnWG).

Die Ersatzversorgung wird gemäß § 3 Nr. 25 EnWG für Letztverbraucher in Niederspannung angeboten.

Letztverbraucher sind nach der Definition von § 3 Nr. 25 EnWG: Natürliche oder juristische Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen; auch der Strombezug der Ladepunkte für Elektromobile und der Strombezug für Landstromanlagen steht dem Letztverbrauch im Sinne dieses Gesetzes und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gleich.

Häufige Fragen 
zur Grund- und 
Ersatzversorgung Strom

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
 

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