Grund- und Ersatzversorgung
für Strom

Ob Neubeginn, Umzug oder unvorhergesehene Veränderung: Mit uns als Grund- und Ersatzversorger sind Sie jederzeit zuverlässig mit Strom versorgt. Denn Grund- und Ersatzversorgung garantieren, dass bei Ihnen das Licht niemals ausgeht.
Wir stellen die Grundversorgung und die Ersatzversorgung für Strom in folgenden Kommunen sicher:
- Blankenheim
- Dahlem
- Heimbach
- Hellenthal
- Kall
- Mechernich
- Nettersheim
- Schleiden
Die Grundversorgung stellt sicher, dass Sie, als Haushaltskunde, niemals ohne Strom in der Niederspannung sind (§ 36 EnWG). Wenn Sie in unser Netzgebiet ziehen, umziehen und noch keinen Vertrag abgeschlossen haben, sind wir für Sie da. Warum wir? Weil wir im öffentlichen Netzgebiet die meisten Haushalte zuverlässig versorgen.
Manchmal kommt alles anders als geplant: Ihr bisheriger Anbieter kündigt oder stellt die Belieferung ein – sei es durch Insolvenz oder aus anderen Gründen. Dann sind Sie dank der Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) dennoch mit Energie in Niederspannung für die Dauer von 3 Monaten versorgt. Und zwar von uns als zuverlässigem Grundversorger in der Region.
Preise für Grund- und Ersatzversorgung
Die Allgemeinen Preise und alle Preisdetails finden Sie auf unseren aktuellen Preisblättern.
Und noch ein Hinweis: Die Grundversorgung wird für Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke in Niederspannung kaufen, angeboten (§ 3 Nr. 22 EnWG).
Die Ersatzversorgung wird gemäß § 3 Nr. 25 EnWG für Letztverbraucher in Niederspannung angeboten.
Letztverbraucher sind nach der Definition von § 3 Nr. 25 EnWG: Natürliche oder juristische Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen; auch der Strombezug der Ladepunkte für Elektromobile und der Strombezug für Landstromanlagen steht dem Letztverbrauch im Sinne dieses Gesetzes und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gleich.
Häufige Fragen
zur Grund- und
Ersatzversorgung Strom
Obwohl beide Modelle Ihnen zuverlässig Energie liefern, gibt es einen kleinen, aber wichtigen Unterschied:
- Ersatzversorgung beginnt unaufgefordert, wenn Ihr bisheriger Vertrag endet, ohne dass ein neuer abgeschlossen wurde, und endet automatisch nach Ablauf von 3 Monaten.
- Grundversorgung schließen Sie entweder aktiv ab oder Sie ziehen in Ihre Wohnung neu an und entnehmen Strom, ohne einen Tarif bei einem anderen Versorger als dem Grundversorger abgeschlossen zu haben. Werden Sie in der Ersatzversorgung beliefert, sind Haushaltskunde und haben vor Ablauf der 3 Monaten keinen anderweitigen Energieliefervertrag mit einem neuem Lieferanten abgeschlossen, werden Sie nach dem Ende der Ersatzversorgung in der Grundversorgung weiterbeliefert.
In beiden Fällen profitieren Sie von den Allgemeinen Preisen und Allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung (StromGVV und Ergänzende Bedingungen der e-regio GmbH & Co. KG zur Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV).
Ihr Vertrag bleibt formal bestehen. Sie müssen ihn selbst kündigen – oft unter Einhaltung der vertraglichen Frist. Erst wenn Ihr Anbieter keine Energie mehr liefern kann (Stichwort: Bilanzkreisschließung), können Sie fristlos kündigen.
Ja, es ist sinnvoll, den Zählerstand bei Wechsel oder Insolvenzfällen Ihres bisherigen Energielieferanten zu dokumentieren.
Je nach Netzbetreiber können Sie ihn direkt über unser Kundenportal erfassen – einfach, schnell und sicher.


