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Informationen für Bauherren

Trinkwasser

Planung von Trinkwasseranlagen

Trinkwasser kann bei langer Stagnationsdauer in der Wasserleitung so beeinträchtigt werden, dass die an das Trinkwasser gestellten Anforderungen nicht mehr erfüllt sind. Deshalb muss die Installation hygienebewusst geplant, erstellt und betrieben werden.

Bei der Planung von Trinkwasseranlagen sind die DIN 1988 "Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen (TRWl)", die AVB Wasser sowie die einschlägigen DVGW-Arbeitsblätter einzuhalten. Der Planer/Installateur hat die Anforderungen an die Trinkwasser-Installation auf Basis der vorgesehenen Nutzung zu berücksichtigen. Ihren Wassernetzanschluss können Sie in unserem Online-Portal beantragen.

Minimierung von Stagnationszeiten

Zur Minimierung von Stagnationszeiten sollte bei der Planung beachtet werden:

  • möglichst kurze Rohrleitungsführung
  • keine Überdimensionierung der Rohrquerschnitte
  • Verlegung von Ringleitungen
  • Anordnung der hauptsächlich genutzten Entnahmestellen hinter einer seltener benutzten (z.B. am Ende einer Stichleitung)
  • Auslegung der Warmwasserspeicher so klein wie möglich

Materialauswahl für Trinkwasser-Installationen

Für Trinkwasser-Installationen sollten nur korrosionsgeschützte und gütegeprüfte Rohre nach DIN EN 1057 und DVGW-Arbeitsblatt GW 392 eingesetzt werden. Falls für den Bau der Trinkwasser-Installation das Lötverfahren beabsichtigt ist, darf nur das Weichlöten verwendet werden. Die Lötfittings müssen der DIN EN 1254-1 entsprechen. Lote sind nach DVGW-Arbeitsblatt GW 2 herzustellen und Flussmittel gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 7 zu verwenden. Beim Pressverfahren sollten ausschließlich Pressfittings nach DIN EN 1254-7 eingesetzt werden.
Sämtliche Arbeiten an der Trinkwasser-Installation sollten ausschließlich vom Fachmann durchgeführt werden. Wenden Sie sich bitte diesbezüglich an einen zugelassenen Installateur.

Druckprobe und Spülung

Trinkwasser-Installationen sollen kurzzeitig nach dem ersten Befüllen vollständig in Betrieb genommen werden. Können Bereiche der Installation nach der Druckprobe und Spülung nicht kurzfristig in Betrieb genommen werden (z. B. verzögerte Inbetriebnahme einzelner Bereiche bei großen Gebäuden) oder können sie nicht in gefülltem Zustand verbleiben (z. B. wegen Frostgefahr), ist die Erstbefüllung zu unterlassen und eine trockene Dichtigkeitsprüfung vorzunehmen (DIN 1988-7).

Betrieb der Anlagen

Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit müssen Trinkwasser-Installationen nicht nur bestimmungsgemäß gewartet, sondern auch betrieben werden. Bestimmungsgemäßer Betrieb bedeutet vor allem, dass alle Installationsbereiche regelmäßig durchströmt, d.h. genutzt werden.

  • Zur Sicherstellung einer jederzeit einwandfreien Beschaffenheit des Trinkwassers sollte an allen Zapfstellen regelmäßig Trinkwasser entnommen werden.
  • Trinkwasseranlagen, die nicht innerhalb von vier Wochen nach ihrer Fertigstellung in Betrieb genommen oder länger als sechs Monate nicht benutzt werden, sind in befülltem Zustand zu belassen und am Hausanschluss abzusperren. Vor der Inbetriebnahme sind die Leitungen gründlich zu spülen.
  • Es ist zu berücksichtigen, dass bei längerer Abwesenheit das Wasser in der gesamten Anlage stagniert. Dieses Stagnationswasser darf nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet, sondern sollte anderweitig genutzt werden.
  • Bei Leitungen (z. B. zu Gästezimmern, Nebengebäuden und Garagen etc.), die nur gelegentlich benutzt werden, ist mindestens monatlich ein Wasserwechsel vorzunehmen.
  • Stillgelegte Leitungsabschnitte sind von der übrigen Installation rückflusssicher abzutrennen. Die Trennung sollte in unmittelbarer Nähe der durchflossenen Leitung erfolgen.

In der Inbetriebnahme-Vorschrift und im Einweisungsprotokoll ist der Betreiber schriftlich auf die Wartung der Anlage hinzuweisen. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, zur Gewährleistung einer einwandfreien Trinkwasser-Beschaffenheit, auf eine regelmäßige Entnahme von Trinkwasser an allen Entnahmestellen hinzuweisen.

Regenwasser im Haushalt nutzen

Grundsätzlich ist es möglich, Regenwasser als Brauchwasser im Haushalt zu nutzen, beispielsweise für die Spülung der Toilette. Regenwasser kann jedoch gesundheitlich bedenklich sein. Um hygienische Risiken auszuschließen, ist Regenwasser nicht als Trinkwasser geeignet und darf laut der Trinkwasserverordnung auch nicht zum Waschen von Wäsche benutzt werden. Eine strikte Trennung zwischen den Leitungen für Regenwasser und Trinkwasser ist unbedingt nötig, um die Qualität des Trinkwassers nicht zu gefährden. Damit wir dies sicherstellen können bitten wir Sie, die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage bei uns zu beantragen. Wir haben in einem Merkblatt alle Informationen rund um die Voraussetzungen für den Betrieb zusammengestellt.

Merkblatt und Antrag für die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage

Legionellen vorbeugen – Pflichten für Gebäudeeigentümer und Gebäudeverwalter

Seit dem 01.11.2011 sieht die Trinkwasserverordnung vor, dass Hausbesitzer von Gebäuden mit großen Warmwassersystemen (Großanlagen) ihre Anlagen dem Gesundheitsamt anzeigen und ihr Warmwasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen.

Vermieter von Wohngebäuden und von gewerblichen Objekten müssen den Bestand ihrer Warmwasseranlage dem Gesundheitsamt unverzüglich anzeigen, wenn es sich um eine „Großanlage" nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik handelt, d.h. der zentrale Trinkwassererwärmer mehr als 400 Liter und/oder die Rohrleitung vom zentralen Trinkwassererwärmer bis zur Entnahmestelle mehr als drei Liter Volumen fast. Ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser.

Einmal jährlich ist das Warmwasser an mindesten drei Probestellen (Vorlauf/Rücklauf/weitest entfernte Dusche/ bei Großgebäuden am Ende jedes Steigstranges) durch ein zugelassenes Trinkwasserlabor auf Legionellen untersuchen zu lassen. Wird der in der Trinkwasserverordnung festgelegte „technische Maßnahmenwert" von 100 Legionellen/100ml erreicht oder überschritten, muss das Gesundheitsamt unverzüglich informiert werden, bei Unterschreitung innerhalb von zwei Wochen. Das Gesundheitsamt kann dann den Betreiber anweisen, spätestens innerhalb von 30 Tagen eine Überprüfung vorzunehmen und auf der Basis der Ergebnisse Maßnahmen zur Abwehr von Gesundheitsgefahren und zur Sanierung der Anlage anordnen.

Abwasserentsorgung

Schutz vor Rückstau im Kanalsystem

Grundsätzlich muss fäkalienhaltiges Schmutzwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, über eine automatisch arbeitende Abwasserhebeanlage der Kanalisation zugeführt werden. Dies ist der wirksamste Rückstauschutz. Für das restliche, unterhalb der Rückstauebene anfallende häusliche Schmutzwasser reicht der Einbau einer automatischen Rückstauklappe.

Die installierten Rückstausicherungen sollten mindestens zweimal pro Jahr überprüft und gewartet werden. Achten Sie auch auf die ordnungsgemäße Ableitung Ihres Regenwassers. Regenrohre müssen zwischen Kanalisation und der Rückstausicherung angeschlossen werden. Ansonsten kann es trotz eingebauter Rückstausicherung durch Ihr falsch angeschlossenes Regenwasser zur Kellerüberflutung kommen.

Diese Information kann nur einen allgemeinen Überblick zum Schutz gegen Rückstau geben. Die genauen technischen Vorschriften, insbesondere die DIN 1986, kennen die Sanitärfachbetriebe. Diese beraten Sie gerne und stehen auch für individuelle Problemlösungen zur Verfügung.

Herstellung eines Abwasserhausanschlusses

Alle Informationen rund um die Entwässerung Ihres Grundstücks, die Hausanschlussleitung, Antragstellung, Kosten und Gebühren, Sicherheitsvorkehrungen sowie die Niederschlagsbeseitigung finden Sie in unserem Merkblatt zum Abwasserhausanschluss. Den Anschluss an das Abwassernetz in Alfter können Sie, auf Wunsch gleichzeitig mit Ihrem Netzanschluss für Gas und Wasser, in unserem Online-Portal beantragen.