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Auf die Plätze,
Frühling, Strom.
Jetzt günstigen Regionalstrom sichern!

Auf die Plätze, Frühling, Strom!

Jetzt bis zum 30.04.2025 Regionalstrom-Bonus* zwischen 170 Euro und 300 Euro sichern. Zum Frühlingsanfang gibt es jetzt Regionalstrom aus heimischer Sonnenenergie und Windkraft**. Und die frühlingshaften Vorteile? Die bleiben Ihnen 24 Monate lang erhalten***! Um Ihre Kosten verbindlich zu kalkulieren und die Höhe Ihres Bonus zu ermitteln, nutzen Sie einfach unseren Tarifrechner. Und dann? Abschließen und zwei Jahre über Frühlingspreise freuen.

Wechseln ist ganz leicht: Denn wir kümmern uns um alles – auch um die Kündigung Ihres alten Vertrages.

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*Einmaliger verbrauchsabhängiger Neukundenbonus als Sofortbonus (gem. Ziffer 19 der ALB): Wird ein einmaliger Sofortbonus vertraglich vereinbart, so erfolgt die Auszahlung nach sechzig (60) Tagen der Lieferzeit auf ein von den Kund:innen im Voraus benanntes Konto. Ein Anspruch der Kund:innen auf Barauszahlung besteht nicht. Aktion gültig nur für Neukunden (Neukunde ist, wer in den letzten sechs (6) Monaten nicht Kunde der e-regio GmbH & Co.KG oder der KEV Energie GmbH (ene) war) und nur in den PLZ 53881, 53879 und 53909 bei Bestelleingang bei e-regio bis einschließlich 30.04.2025.

**Regionalstrom Komfort: Unsere Region steckt voller Energie. Darum generieren wir unseren regionalen Strom auch aus heimischer Windkraft und Sonnenenergie. Das heißt konkret für Sie: Sie können sicher sein, dass unser Ökostrom maximal 50 km im Umkreis Ihres Zuhauses erzeugt wird – und damit Naturstrom aus der Region zwischen Rhein und Eifel ist. Der Strombedarf der Kund:innen wird aus regenerativen Energiequellen gedeckt. Weitere Informationen können unter www.e-regio.de, Stichwort Regionalstrom eingesehen werden. Dieser Tarif hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und kann mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Bei unseren Sondertarifen erfolgt eine monatliche Abschlagszahlung.

***Eingeschränkte Preisgarantie Strom: Während des Preisgarantiezeitraums bleiben der Energiekostenanteil (Beschaffungs- und Vertriebskosten), die Netzentgelte, die Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb und die Konzessionsabgabe unverändert. Alle anderen Preisbestandteile (Stromsteuer, Umlagen und Aufschläge nach § 12 Abs. 1 EnFG, die § 19 StromNEV-Umlage/Aufschlag für besondere Netznutzung, Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV. und Umsatzsteuer) sind von der Preisgarantie ausgenommen. Weitere Details können Sie Ziffer 6.2 unserer Strom-Lieferbedingungen entnehmen.

Wir sind gerne für Sie da!

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