Wir sind Grund- und Ersatzversorger
In 18 Kommunen sind wir Netzbetreiber und Grundversorger für Erdgas, in vielen davon bereits seit Jahrzehnten.
Wir versorgen Sie in: Alfter, Bad Münstereifel, Blankenheim, Bornheim, Dahlem, Euskirchen, Hellenthal, Kall, Mechernich, Meckenheim, Nettersheim, Rheinbach, Schleiden, Swisttal, Vettweiß, Wachtberg, Weilerswist, Zülpich.
Innerhalb dieses Netzgebiets bieten wir Privathaushalten und Gewerbebetrieben einen Grundversorgungstarif an.
Die Grundversorgung ist in Deutschland gesetzlich geregelt: Damit jeder Haushalt und Gewerbebetrieb zu einem angemessenen Preis mit Strom oder Gas versorgt werden kann, gibt es ein Energieunternehmen vor Ort, das als Grundversorger auftritt. In der Regel ist es der Energielieferant, das die meisten Haushalte mit Strom und/oder Gas beliefert.
Gut zu wissen: Grundversorgertarife können jederzeit – auch unabhängig von einem Wohnortwechsel – mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Die aktuellen Konditionen unserer Grundversorgungstarife: Dieser Tarif dient der Grundversorgung gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dieser Tarif wird auch für die Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG angewandt.
Jahresverbrauch | Grundpreis brutto | Verbrauchspreis brutto |
---|---|---|
Bis 5.000 kWh | 3,21 €/Monat | 8,63 Cent/kWh |
Ab 5.000 kWh | 13,09 €/Monat | 6,28 Cent/kWh |
GasGVV mit ergänzenden Bedingungen
Preise der Grund- und Ersatzversorgung