
Stromnetz
Grund- und
Ersatzversorger
Grund- und Ersatzversorger
Die Grundversorgung ist in Deutschland gesetzlich geregelt: Damit jeder Haushalt und Gewerbebetrieb zu einem angemessenen Preis mit Strom oder Gas versorgt werden kann, gibt es ein Energieunternehmen vor Ort, das als Grundversorger auftritt. In der Regel ist es der Energielieferant, das die meisten Haushalte mit Strom und/oder Gas beliefert.

In den acht Kommunen: Blankenheim, Dahlem, Heimbach, Hellenthal, Kall, Mechernich, Nettersheim und Schleiden wird die Grundversorgung durch die e-regio sichergestellt.
Innerhalb dieses Netzgebiets wird Privathaushalten und Gewerbebetrieben ein Grund- und Ersatzversorgungstarif angeboten.
Diesen finden Sie hier:
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