e-regio Mitarbeiter mit Schutzkleidung und Helm arbeitet am Freileitungsmast
Stromnetz

Informationen für 
Anlagenbetreiber

Redispatch 2.0

Stromnetzbetreiber sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Elektrizitätsversorgung in ihrem Netz zu sorgen (§§ 13, 14 EnWG). 

Für die Sicherheit der Netzstabilität und zur Vermeidung von Netzengpässen werden Redispatch-Maßnahmen durchgeführt. 

In diesen Prozess sind seit dem 1. Oktober 2021 auch Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW einbezogen. Das können beispielweise Wind- oder PV-Anlagen oder Biogasanlagen sein.

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Vereinfachte Prozessdarstellung erzeugungsseitiger Maßnahmen zur Engpassbeseitigung durch den Netzbetreiber vor und nach Stichtag der Neuregelung

Die neuen Regelungen beruhen stärker auf Plandaten und Prognosen und bringen für die Netzbetreiber, aber auch für Erzeuger und Direktvermarkter neue Aufgaben mit sich, die der intensiven Vorbereitung bedürfen.
Das sind insbesondere:

  • Intensive Kooperation der Netzbetreiber bei der Behebung von Netzengpässen durch Redispatch unter der Maßgabe möglichst geringer Gesamtkosten über alle Netzebenen hinweg und unter Einhaltung der Netz- und Versorgungssicherheit.
  • Generierung und Zurverfügungstellung der für das Redispatch notwendigen Daten.
  • Übernahme der Verantwortlichkeit für den bilanziellen und finanziellen Ausgleich sowie die Abwicklung der Abrechnungsprozesse durch den Netzbetreiber.

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