Gasherd mit Kochtopf und Gasflamme
Gasnetz

Netzbeschreibung

Netzbeschreibung

Nach § 40 Abs. 1 der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV) sind Netzbetreiber verpflichtet, auf ihren Internetseiten eine gemeinsame Gasnetzkarte zu veröffentlichen. Die gemeinsame Gasnetzkarte für Deutschland wird von allen Netzbetreibern gemeinsam erstellt.

Gasnetzkarte

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