
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz
GEIG 2025
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet Eigentümer:innen und Vermieter:innen von Gewerbeimmobilien zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur. Zum 1. Januar 2025 wurde es verschärft. Wir haben die passenden Lösungen für Ihr Unternehmen. Langfristig gedacht und wirtschaftlich geplant.
Das GEIG sieht gestaffelte Regelungen vor, die die Installation von Ladepunkte an Neubauten und Bestandsgebäuden betreffen. Ziel ist es, Elektromobilität zu fördern und die Nutzung von Elektrofahrzeugen durch eine flächendeckende Ladeinfrastruktur attraktiver zu machen. GEIG unterscheidet verschiedene Handlungsszenarien:
Ladeinfrastruktur für Nichtwohngebäude
Neubau > 6 Stellplätze | Renovierung > 10 Stellplätze | Bestand > 20 Stellplätze |
---|---|---|
+ Leitungsinfrastruktur | + Leitungsinfrastruktur | Mindestens 1 Ladepunkt |
+ 1 Ladepunkt für jeden dritten Stellplatz | + 1 Ladepunkt für jeden fünften Stellplatz | Seit 01.01.2025 |

Wirtschaftliche und langfristige Lösung
Mit wie vielen Ladevorgängen sollten Sie am Tag planen? Wie sichern Sie die ausreichende Stromversorgung über den Hausanschluss? Auf diese und weitere Fragen antworten wir Ihnen gerne. Denn mit der Pflichtinstallation ist es nicht getan. Wir empfehlen Ihnen ein Konzept, das Betrieb, Produktion und Ladelösung langfristig und erweiterbar sicherstellt. Unsere Lösung beinhaltet:
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- eichrechtskonforme Installation
- mögliche Installation ohne Arbeiten am bestehenden Gebäude
- bei Bedarf 2. Hausanschluss
- Umsetzung durch unsere regionalen Fachpartner
Unser Extra: Betrieb und Abrechnung
Auf Wunsch übernehmen wir zudem den laufenden Betrieb, Abrechnung und Wartung Ihrer Ladeinfrastruktur. Ebenso können wir Ihren Ladepunkt als öffentliche Ladestation in unser Ladenetzwerk einbinden.
Wir evaluieren für Ihr Unternehmen auf Wunsch auch die Möglichkeit, eine Ladelösung mit Energiespeichern und Photovoltaik-Anlagen zu kombinieren. Dieses Zusammenspiel kann es Ihnen ermöglichen, Ihre Fahrzeuge noch effizienter und kostengünstiger zu laden.
Unternehmen und Vermietende, die Eigentümer von Gewerbeimmobilien mit mehr als 20 Stellplätzen sind, müssen ab dem 1. Januar 2025 sicherstellen, dass mindestens ein Ladepunkt für Elektrofahrzeuge vorhanden ist. Dies gilt auch dann, wenn keine umfassenden Renovierungen durchgeführt wurden. Das neue Gesetz sieht auch Ausnahmen vor, zum Beispiel für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Gebäude überwiegend selbst nutzen. Wir empfehlen Ihnen im Zweifelsfall, sich rechtlich beraten zu lassen.
Laut Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) gilt die Verpflichtung zur Installation von Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkten für den Gebäudeeigentümer, nicht für den Mieter. Sollten Sie als Unternehmen nicht zugleich Eigentümer des Gebäudes sein, empfehlen wir Ihnen, den Eigentümer anzusprechen. Dann ist er für die Nachrüstung der Ladeinfrastruktur verantwortlich. Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, sich für eine gut durchdachte und auf Ihre Nutzungsbedürfnisse ausgerichtete Ladelösung einzusetzen.
Von der Pflicht zur Chance
Die Erfüllung der GEIG-Vorgaben eröffnet Unternehmen auch Chancen.