
Ladesäulen machen
Immobilien attraktiver
Ladekonzepte für Liegenschaften und Quartiere
Eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur für E-Autos steigert die Attraktivität Ihrer Projekte und trägt zur Energiewende bei. Als Bauherr oder Immobilienentwickler möchten Sie eine moderne Ladeinfrastruktur für Ihre Liegenschaften? Wir von e-regio sind erfahrene Planer und Betreiber von Ladepunkten und können gemeinsam mit Ihnen eine wirtschaftlich attraktive Lösung entwickeln und implementieren.
Ladeinfrastruktur in allen Dimensionen
Zu unseren Leistungen für Projektierer, Bauherren, Bauunternehmer und Eigentümergemeinschaften gehören Ladekonzepte, das Aufstellen der Ladesäulen, die Anbindung an eine leistungsstarke IT sowie Wartung und Reparatur.
Betrieb und Abrechnung von Ladesäulen
Nach dem Aufbau der Ladeinfrastruktur können wir die Ladsäulen auch für Sie betreiben. Alle Eigentümer und Mieter erhalten Reports über die Verbrauchsmengen und transparente Abrechnungen der Ladevorgänge. Mit diesem Service werten wir Immobilien und Quartiere auf.
Wussten Sie, dass wir zwischen Rhein und Eifel bereits unzählige Ladepunkte betreiben?
So bringen wir die Erfahrung mit, um den komplexen Aufbauprozess bis zur pünktlichen Inbetriebnahme für Sie zu managen.
So gehen wir vor
Ladesäulen-Förderung für Mehrparteienhäuser
Bestehende Mehrparteienhäuser sollen "e-ready" werden. So will es das Bundesministerium für Verkehr (BMV) und bietet deshalb seit April 2026 attraktive Förderungen für Ihre Ladeinfrastruktur.
Antragsberechtigt bei Bestandsgebäuden sind
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Privateigentümer von vermietetem Wohneigentum,
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand,
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Wie viel Förderung gibt es für Ladesäulen an Mehrfamilienhäusern?
Es gibt bis zu 2.000 EUR Förderung pro zu elektrifizierendem Stellplatz. Die Förderung bezieht sich auf die Anschaffung und Errichtung der Ladeinfrastruktur, nicht auf Planung oder Betrieb. Voraussetzungen für die Förderung sind: Vorverkabelung von mindestens 20 % der Wohnstellplätze (jedoch mindestens 6 Stellplätze) die überwiegend zu Wohnzwecken von Personen bestimmt sind.
