Unsere 
Verantwortung

Umwelt- und Artenschutz

Eine Windkraftanlage zu errichten und zu betreiben, ist immer mit Eingriffen in die Natur und die Landschaft verbunden. Um Flora und Fauna bestmöglich zu schützen, folgen wir strengen Vorgaben und nehmen größte Rücksicht – von der ersten Planung bis zum Rückbau der Anlage.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für eine Windenergieanlage wird von unabhängiger Seite untersucht, welche Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Boden, Landschaft, Sach- und Kulturgüter, Klima und Luft, Wasser sowie Mensch bestehen. Dabei werden mögliche Konflikte mit diesen Schutzgütern ermittelt und bewertet. Dazu gehören auch Gutachten zum Artenschutz. Laut Bundes- und Landesnaturschutzgesetz müssen unvermeidbare, aber zulässige Beeinträchtigungen von Flora und Fauna durch ein Bündel von Maßnahmen kompensiert werden.

Artenschutz

Windenergieanlagen können den Lebensraum von bestimmten Vogelarten sowie Fledermäusen beeinträchtigen. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht im Rahmen des Genehmigungsverfahrens deshalb eine umfangreiche Artenschutzprüfung vor. Untersucht wird, ob im Umfeld der Windenergieanlagen gefährdete Vogelarten vorkommen. Ist dies der Fall, treffen wir Maßnahmen, um Brutgebiete zu schützen und Kollisionen zu vermeiden.

Beispiel Rotmilan: Der Greifvogel findet auf abgeernteten Feldern reiche Beute. Um Zusammenstöße mit den Rotoren von Windenergieanlagen zu vermeiden, schalten wir diese während der Ernte und an bis zu fünf darauffolgenden Tagen ab. Zusätzlich machen wir das Jagdrevier für ihn uninteressant, etwa mit der Anpflanzung von Wintergetreide. Das steht im Frühjahr, wenn die Rotmilane aus den Winterquartieren kommen, schon so hoch, dass Beutetiere Deckung finden. Die Vögel jagen dann lieber an attraktiveren Orten.

Ausgleichsflächen für den Rotmilan

Als Ausgleich für das verlorene Revier dienen mehrere Hektar Grünland in der Nähe. Das neue Revier wird sogar zwischen Mai und August wöchentlich gemäht, um es noch interessanter zu machen. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Milane und auch andere Greifvögel die Ersatzflächen gut annehmen.

Im Umfeld eines Windparks legen wir zudem „Lerchenfenster“ an, oft in Verbindung mit einem Blühstreifen. „Lerchenfenster“ sind naturbelasse Stellen im Feld. Sie dienen als Anflugschneise und sicherer Landeplatz für die Feldlerchen, die dann im umliegenden Getreide ungestört ihre Brutplätze anlegen können. Die Vögel finden hier viele Insekten für sich und ihren Nachwuchs.

Fragen und Antworten

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