Grund- und ErsatzversorgungÂ
fĂĽr Erdgas

Zuzug, Umzug oder KĂĽndigung: Mit uns als Grund- und Ersatzversorger der Region geht Ihnen das Erdgas nie aus.Â
Wir stellen die Grundversorgung und die Ersatzversorgung fĂĽr Erdgas in folgenden Kommunen sicher:
Alfter, Bad MĂĽnstereifel, Blankenheim, Bornheim, Dahlem, Euskirchen, Hellenthal, Kall, Mechernich, Meckenheim, Nettersheim, Rheinbach, Schleiden, Swisttal, Wachtberg, Weilerswist und ZĂĽlpichÂ
Die Grundversorgung ist in Deutschland gesetzlich (§ 36 EnWG) geregelt: Damit jede Firma, welche Haushaltskunde im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG ist, unabhängig vom Standort mit Gas in Niederdruck versorgt ist, muss es einen Grundversorger vor Ort geben. Es ist der Energielieferant, der die meisten Haushaltskunden im jeweiligen öffentlichen Versorgungsnetz mit Gas versorgt. Und das sind wir!
Die Grund- und Ersatzversorgung wird gemäß § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz fĂĽr Letztverbraucher, die Energie ĂĽberwiegend fĂĽr den Eigenverbrauch im Haushalt oder fĂĽr den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht ĂĽbersteigenden Eigenverbrauch fĂĽr berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke in Niederdruck kaufen, angeboten (§ 3 Nr. 22 EnWG).Â
Hat Ihnen Ihr bisheriger Anbieter gekündigt? Oder ist er insolvent? Dann sind Sie dank der Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) dennoch mit Erdgas in Niederdruck versorgt. Und zwar von uns als Erdgas-Grundversorger in Ihrer Region. Ihre Ersatzversorgung beginnt unaufgefordert, wenn Ihr bisheriger Vertrag endet, ohne dass ein neuer abgeschlossen wurde, und endet nach automatisch nach Ablauf von 3 Monaten.
Die Ersatzversorgung wird gemäß § 3 Nr. 25 EnWG für Letztverbraucher in Niederdruck angeboten.
Letztverbraucher sind nach der Definition von § 3 Nr. 25 EnWG: Natürliche oder juristische Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen; auch der Strombezug der Ladepunkte für Elektromobile und der Strombezug für Landstromanlagen steht dem Letztverbrauch im Sinne dieses Gesetzes und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gleich.
Preise fĂĽr Grund- und Ersatzversorgung
Die Allgemeinen Preise und alle Preisdetails finden Sie auf unseren aktuellen Preisblättern.Â
FĂĽr Kunden mit Registrierender Leistungsmessung (RLM) und einem Jahresverbrauch ab 10.000 kWh im Niederdruck
Häufige FragenÂ
und Antworten
Eine Ersatzbelieferung erfolgt, wenn:
- Erdgas aus dem Mitteldrucknetz bezogen wird, ohne dass ein gĂĽltiger Liefervertrag besteht.
- Der aktuelle Lieferant keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten mehr an Sie liefert, zum Beispiel im Fall einer Insolvenz.
Nein, eine Verpflichtung zur Ersatzversorgung besteht grundsätzlich nur für Letztverbraucher im Niederdruckbereich (§ 38 Abs. 1 EnWG). Für Mitteldruck-Abnahmestellen erfolgt eine Ersatzbelieferung freiwillig und übergangsweise, ohne rechtliche Verpflichtung der e-regio GmbH & Co. KG.
Die Ersatzbelieferung fĂĽr Lieferstellen mit Leistungsmessung kann fĂĽr maximal 3 Monate erfolgen.
Die Ersatzbelieferung richtet sich nach:
- den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (§§ 41 ff. EnWG),
- den Allgemeinen Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in analoger Anwendung,
- sowie den Ergänzenden Bedingungen der e-regio GmbH & Co. KG.


