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e-regio setzt Soforthilfe um: Kein Abschlag im Dezember bei Erdgas und Wärme

Euskirchen, 29.11.2022. Den monatlichen Abschlag für Erdgas oder Wärme, der bei Kundinnen und Kunden von e-regio Anfang Dezember wieder anstünde, zieht das Unternehmen nicht ein. Wer einen Dauerauftrag eingerichtet hat, kann diesen für den Dezember stoppen. Wer monatlich überweist oder bar zahlt, kann einen Monat pausieren. Den Januarabschlag zahlt man wieder wie gewohnt.

„Damit setzten wir die Dezember-Soforthilfe des Bundes für unsere Kundinnen und Kunden unbürokratisch und insbesondere für diejenigen automatisch um, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben“, erklärt e-regio-Geschäftsführer Stefan Dott. Die Soforthilfe soll die durch die Energiemarktkrise stark gestiegenen Preise abfedern und wird aus Mitteln des Bundes finanziert.

Vorläufige Soforthilfe jetzt – genauer Betrag bei Jahresrechnung
Der erlassene Dezemberabschlag ist eine vorläufige Hilfe. Jeder Kundin und jedem Kunden steht ein exakt zu berechnender Soforthilfebetrag zu, der den jeweiligen Verbrauch berücksichtigt. Beim Gas errechnet sich die Höhe aus 1/12 des im September prognostizierten Jahresverbrauchs, dem Bruttoarbeitspreis im Dezember und 1/12 des Bruttogrundpreises. Dieser Betrag wird bei der nächsten Jahresabrechnung ausgewiesen und verrechnet. Bei Wärmekundinnen und -kunden berechnet sich die exakte Soforthilfe anders: Sie beträgt 120 % des Septemberabschlags.

Unternehmen erhalten die Soforthilfe, wenn sie maximal 1,5 Mio. kWh Gas oder Wärme verbrauchen. Bei Verbräuchen darüber hinaus gehören nur bestimmte Unternehmen und Einrichtungen, zum Beispiel Wohnungsgesellschaften, Kitas oder Pflegeeinrichtungen zu den Begünstigten. Es ist ein Antrag erforderlich.

Abschlag über Nebenkosten: Soforthilfe kommt vom Vermieter
Mieterinnen und Mieter, die die Kosten für Gas- oder Wärme über die Nebenkosten begleichen, erhalten die Soforthilfe mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022. Hier ist jedoch nicht e-regio, sondern der Vermieter für die Umsetzung verantwortlich.

Strom- und Gaspreisbremse soll 2023 kommen
Für Stromkundinnen und -kunden gilt die Soforthilfe nicht. Sie werden jedoch von der Strompreisbremse profitieren, die ab März, rückwirkend wahrscheinlich ab Januar, gemeinsam mit der Gaspreisbremse eingeführt werden soll. e-regio arbeitet bereits an der Umsetzung.

Vorsicht bei Anrufen – keine Daten preisgeben
Immer wieder versuchen Kriminelle, die unsichere Situation am Energiemarkt für Betrugsversuche auszunutzen. e-regio weist deshalb darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Soforthilfe oder der Gas- und Strompreisbremse keine Anrufe bei Kundinnen und Kunden erfolgen und keine Daten abgefragt werden.

Ausführliche Informationen zur Soforthilfe stellt e-regio auf der Seite e-regio.de/soforthilfe bereit.