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Gasnetz

KoV – Kooperationsvereinbarung Verteilnetzbetreiber

Vertragliche Grundlagen mit Netz - Anschlussnehmern

Laut Kooperationsvereinbarung sind die Netzzugangsbedingungen um folgende Angaben zu ergänzen: a) Operating Manual (diverse Stellen NZB) b) Verfahrensvorgaben zur Nominierung von Verbrauchern mit Standard - Lastprofil (§20 Abs. 4 NZB) c) Regelungen des Netzbetreibers zur Messung an Ein- und Ausspeisepunkten (§28 Abs. 2 NZB) d) Technische Anforderungen an Ein- und Ausspeisepunkten (§29 Abs. 1 NZB) e) Entgelt- und Zahlungsbedingungen (§37 Abs.1 NZB) 

Die in den Punkten a bis e genannten Unterlagen sind derzeit noch in Bearbeitung durch die Verbände. Sobald die abgestimmten Vertragsmuster/Unterlagen vorliegen, werden diese auf die Belange der e-regio GmbH & Co KG angepasst und an dieser Stelle veröffentlicht. 

Zuordnungsauflagen und Nutzungsbeschränkungen (§ 4 Abs. 4 NZB)
Zuordnungsauflagen und Nutzungsbeschränkungen für einzelne Ein- und Ausspeisepunkte sind auf Anfrage bei der e-regio GmbH & Co KG erhältlich.  

Referenzbrennwert 
Der den Netzen der e-regio GmbH & Co KG vorgelagerte Netzbetreiber – E-ON Gastransport AG & Co. KG – bietet Kapazitätsrechte ausschließlich in kWh/h an. Die Regelungen der Netzzugangsbedingungen zur Umrechnung der Kapazität in m3/h in kWh/h auf der Basis des Referenzbrennwertes (§ 27 NZB) sowie zu Kapazitätsüberschreitungen durch Unterschreitungen des Referenzbrennwertes (§ 35 Ziffer 2 und 4 NZB) finden daher mit Blick auf die marktgebietsaufspannenden Netze der E-ON Gastransport AG & Co. KG keine Anwendung. (Art. 2 Abs. 3 der Transportbedingungen von E-ON Gastransport AG & Co. KG).