Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen des Empfehlungsprogramms für e-regio Kunden.
Empfehlen dürfen nur private Personen.
Generell darf der von Ihnen Geworbene in den letzten 12 Monaten kein Kunde von e-regio gewesen sein.
Die Auftragserteilung zur Lieferung von Strom oder Gas des von Ihnen Geworbenen bei e-regio muss innerhalb von 30 Kalendertagen nach Versenden Ihrer Empfehlung bei e-regio eingehen. Ist dies nicht der Fall, verfällt Ihre Empfehlung und es entsteht kein Prämienanspruch.
Spezielle Aktionsangebote können von der Kundenwerbung bzw. Empfehlung ausgeschlossen sein bzw. werden.
Eigenwerbung, d. h. dass Sie sich selbst eine Empfehlung senden, ist ausgeschlossen.
Nur Verträge, die aufgrund des über den entsprechenden Link aus Ihrer Empfehlungsmail erteilten Auftrags online geschlossen wurden, sind prämienberechtigt.
Verträge, die über einen anderen Weg als online über das Kunden-werben-Kunden-Programm auf e-regio.de geworben und abgeschlossen wurden, sind nicht prämienberechtigt.
Die Kontaktdaten des Geworbenen dürfen nur mit seiner Zustimmung eingetragen werden.
Ihr Name wird an den Geworbenen weitergeleitet.
Prämienansprüche entstehen, wenn:
- der Empfehlungsempfänger ein Neukunde für e-regio ist,
- der Neukunde bei e-regio innerhalb von 30 Tagen online einen Auftrag zur Strom- oder Gaslieferung erteilt,
- der Empfehlungsempfänger spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung durch e-regio mit Gas oder Strom beliefert wird, d.h. wenn der Lieferantenwechsel vollständig vollzogen wurde,
- der Neukunde den Vertrag nicht innerhalb des ihm zustehenden Widerrufsrechts gegenüber e-regio widerruft.
Die Auszahlung der Prämie erfolgt mit der nächsten Jahresabrechnung. Bei einer vorzeitigen Kündigung wegen Umzug/Lieferantenwechsel, erfolgt die Auszahlung der Prämie mit der Schlussrechnung.
Die Anzahl Ihrer Empfehlungsempfänger wird von e-regio gespeichert. Maximal können 5 Kunden geworben werden.
Bestellt der Empfehlende gleichzeitig oder zeitnah mit dem Geworbenen, jedoch scheitert der Lieferantenwechsel bei dem Empfehlenden, besteht hierbei kein Anspruch auf die Prämie.