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Erdgas
Grundversorgung

Grundversorgung Erdgas

Als Grundversorger kümmern wir uns darum, Sie zuverlässig mit Erdgas zu versorgen: In den Kommunen Alfter, Bad Münstereifel, Blankenheim, Bornheim, Dahlem, Euskirchen, Hellenthal, Kall, Mechernich, Meckenheim, Nettersheim, Rheinbach, Schleiden, Swisttal, Wachtberg, Weilerswist und Zülpich bieten wir Privatkunden und Gewerbebetrieben einen Grundversorgungstarif an.

                                 

Die Grundversorgung mit e-regio ist einfach: Wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderen Erdgasvertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie bei Entnahme von Gas ganz automatisch.

Energielieferant mit den meisten Kunden

Die Grundversorgung ist in Deutschland gesetzlich geregelt: Damit jeder Haushalt unabhängig von seinem Standort mit Gas versorgt werden kann, muss es ein Energieunternehmen vor Ort geben, das als Grundversorger fungiert. Es ist der Energielieferant, der die meisten Kunden im öffentlichen Versorgungsnetz mit Gas versorgt.

Als sogenannter Ersatzversorger springen wir immer dann ein, wenn ein Letztverbraucher (Haushaltskunde) nicht zu einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist die Insolvenz eines Energielieferanten.

Unsere Grundversorgungstarife:

Die Grund- und Ersatzversorgung wird gemäß § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz für Letztverbraucher mit Eigenverbrauch im Haushalt sowie bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh für landwirtschaftliche, gewerbliche oder berufliche Zwecke angeboten. 

Dieser Tarif dient der Grundversorgung gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dieser Tarif wird auch für die Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG angewandt. 

 

Für Kunden mit einem Jahresverbrauch bis 10.000 kWh im Niederdruck

Preise für die Grundversorgung (ab 01.01.2024)

Preise für die Grundversorgung (01.08.-31.12.2023)

Preise für die Grundversorgung (01.01.-31.07.2023)

 

Ersatzbelieferung mit Erdgas ohne Liefervertrag aus dem Mitteldrucknetz

Als örtlicher Grundversorger sind wir zur Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung nur verpflichtet, wenn sich die Abnahmestelle in Niederdruck befindet (§ 38 Abs. 1 EnWG). Gemäß den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und in analoger Anwendung der Allgemeinen Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der e-regio GmbH & Co. KG in den jeweils gültigen Fassungen beliefern wir Sie in Gebieten, in denen die e-regio GmbH & Co. KG Grundversorger ist, im Rahmen der sogenannten „Ersatzbelieferung“ übergangsweise mit Erdgas aus dem Energieversorgungsnetz in Mitteldruck, 
•    wenn vom Anschlussnutzer Erdgas bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem Erdgasliefervertrag zugeordnet werden kann, 
•    oder der eigentliche Erdgaslieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist, bspw. infolge einer Insolvenz.

Die Ersatzbelieferung mit Erdgas erfolgt für Lieferstellen mit Leistungsmessung für maximal 3 Monate zu den Konditionen der „Ersatzversorgung Nicht-Haushaltskunden mit Leistungsmessung“.

Hinweis: Die sogenannte „Ersatzbelieferung“ erfolgt übergangsweise bis auf Widerruf, ohne dass die e-regio GmbH & Co. KG dazu verpflichtet ist!

Gerne unterbreiten wir Ihnen zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung kurzfristig ein individuelles Angebot. Kontaktieren Sie uns hierzu am einfachsten direkt via Mail an vertrieb@e-regio.de oder telefonisch unter 02251 708-444.