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Einführung CO2-Preis ab 2021

Fragen/Antworten, Handlungsempfehlungen

Auf dieser Seite befinden sich INTERNE FAQ´s zur Unterstützung der Kundenservice-Einheiten. Sollte es zu Fragen kommen die hier nicht beantwortet wurden, bitte an Christian Minks unter christian.minks@e-regio.dewenden oder telefonisch unter 02251/708-7175.

Was ist das BEHG und welches Ziel verfolgt das Gesetz

Um die Klimaschutzziele Deutschlands tatsächlich zu erreichen, will die Bundesregierung Klimaschutzmaßnahmen ergreifen, die zunächst mit dem Klimaschutzprogramm 2030 nach dem Klimaschutzplan 2050 beschlossen wurden. Eine zentrale von der Bundesregierung beschlossene Maßnahme vom 15.11.2019, ist die Einführung einer CO2-Bepreisung für die Sektoren Wärme und Verkehr über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG).

Mit dem BEHG wird eine Bepreisung von CO2 für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt. Das Gesetz gibt vor, dass die Inverkehrbringer von Brennstoffen ab 2021 an einem Emissionshandelssystem teilnehmen müssen. Die entsprechenden Verantwortlichen müssen, für die Emissionen der in Verkehr gebrachten Brennstoffe, Zertifikate erwerben und abgeben.

Die Einnahmen aus den beiden CO2-Preisen kommen direkt dem Klimaschutz zugute. Mit ihnen finanziert der Bund viele Maßnahmen, wie zum Beispiel Förderprogramme zur Gebäudesanierung. Künftig wird auch die EEG-Umlage mit Einnahmen aus der CO2-Bepreisung gesenkt werden können.

Mit welcher Preiserhöhung muss ich rechnen?

Die Mehrkosten richten sicht nach dem individuellen Verbrauch des Kunden. Diese haben wir im Preisanpassungsschreiben individuell auf Basis der uns bekannten Verbräuche zum Zeitpunkt des Versandes der Preisanpassung berechnet. 

Generell berechnet sich die Erhöhung wie folgt: 
(Beispielrechnung für Durchschnitt von 20.000 kWh pro Jahr)

CO2-Kosten je kWh (0,455 Cent netto / 0,54 Cent brutto) x Jahresverbrauch (zB. 20.000 kWh) = Mehrkosten pro Jahr (91,- EUR netto / 108,- EUR brutto)
Bruttowerte inkl. 19% Umsatzsteuer

Verändert sich derCO2-Preis in den kommenden Jahren?

Um die Klimaziele zu erreichen, steigt der CO2-Preis bis 2025 kontinuierlich an. Bis 2025 auf Basis fix vorgegebener Kosten, wie in der verlinkten Grafik zu sehen. Ab 2026 werden die Zertifikate auf dem Markt gehandelt und sich in einem Preiskorridor bewegen, ähnlich der Systematik des heutigen Zertifikatshandels für Ökostrom.

Muss ich die Preiserhöhung akzeptieren? Sonderkündigungsrecht

Bis zum Inkrafttreten des neuen Arbeitspreises, können Kunden jederzeit von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, unabhängig ob Grundversorgung oder Sondervertrag. Der CO2-Preis betrifft jedoch alle Energieversorger. Wir versichern Ihnen jedoch, dass Sie auch zukünftig von unserer vorausschauenden Einkaufspolitik und günstigen Tarifen profitieren werden.

Anweisung Kundenservice
Bitte dem Kunden ein Alternativprodukt zur Kündigungsabwendung anbieten, falls nicht anders möglich.
Details siehe nächster Punkt.

Welche alternativen Produkte können Sie mir anbieten?

Generell betrifft die Einführung des CO2-Preises alle Tarife für Privat- und Gewerbekunden.

Vorgehen für Kundenservicemitarbeiter und mögliche Produktalternativen

  1. Kunde soll die Erhebung des CO2-Preises erläutert werden. Wenn dies nicht ausreicht, dann zu 2.
  2. Vertrag des Kunden soll individuell geprüft werden. Bevor Kunde kündigt, ist ausnahmsweise die Verschiebung in ein Alternativprodukt oder möglich
  3. Dabei wird die bestehende Vertragslaufzeit des Kunden ausgesetzt bzw. ignoriert
  4. Die neuen Verträge dürfen zum 01.01.2021 mit Inkrafttreten der CO2-Bepreisung auf den Kunden geschrieben werden

 

Folgende Tarife im PDF können angeboten werden, inkl. Argumentationslinie je Tarif. 

Die Detailkalkulation und Verbrauchsvergleich bitte über Produkt-ID Tool unter Netzlaufwerk H:\Produktberatung e-regio durchführen.

Alternativ können einmalige Boni iHv. 50,- EUR brutto gewährt werden
Kombinationen aus Boni + Tarifwechsel oder Erhöhung der Boni nach Absprache mit zuständigen AL/TL möglich. Der Bonus wird mit der Jahresendrechnung verrechnet.
 

Wie wird der CO2-Preis im Detail berechnet?

Basis der CO2-Preis Berechnung für Erdgas

Grundlage der Berechnung ist der „heizwertbezogene Emissionsfaktor“, der mit 0,056 t CO2/GJ festgelegt wurde (gem. Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2021 und 2022). Dies entspricht 182 g CO2/kWh auf die brennwertbezogene Kilowattstunde der Erdgasabrechnung.

Am Beispiel für 2021 mit einen Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr und 25 EUR netto/Tonne CO2, ergibt sich folgende Rechnung:

182 g CO2/kWh (x) 20.000 kWh (=) 3,64 t CO2
3,64 t CO2 (x) 25 Euro/t (=) 91 EUR Mehrkosten netto -> entspricht 0,455 Ct. netto je kWh
91 EUR netto (x) 1,19% Umsatzsteuer (=) 108,29 EUR brutto pro Jahr

Gilt der CO2-Preis auch für Lieferungen an Gewerbekunden?

Die CO2-Bepreisung gilt grundsätzlich für alle Erdgas-Lieferungen, die nicht bereits dem EU-Emissionshandel unterliegen. Davon sind Privathaushalte und Unternehmen betroffen. Allerdings könnten dadurch einige, vor allem energieintensive Unternehmen, an Wettbewerbsfähigkeit einbüßen. In diesem Fall würden konkurrierende Unternehmen aus Staaten ohne vergleichbare CO2-Bepreisung Marktanteile gewinnen – und dabei sogar mehr CO2 ausstoßen, als dies bei der Herstellung in Deutschland der Fall wäre.

Um dies zu vermeiden und um die betroffenen Unternehmen zu schützen, wird bis Jahresende eine Kompensationsregelung für bestimmte Unternehmen und Wirtschaftssektoren einführen. Als Gegenleistung müssen die Unternehmen ein Energiemanagement-system einführen und nachweislich Maßnahmen ergreifen, um die Energieeffizienz ihrer Produktion zu verbessern.

Wie kann ich als Kunde trotzdem Kosten senken bzw. dafür sorgen, dass sie sich nicht erhöhen?

Eigentümer haben zum Beispiel die Möglichkeit, in effiziente und klimaschonende Heiztechnologien zu investieren. Wird die neue Heizung mit einer Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung ergänzt, erhöht sich die jährliche Einsparung der Verbrauchskosten auf rund 1.000 Euro. Zudem gibt es derzeit umfangreiche staatliche Förderungen als Investitionszuschuss für eine neue umweltschonenden Heizung. Alternativ können die entsprechenden Investitionen steuerlich geltend gemacht werden.

Als Mieter habe ich die Möglichkeit, Kosten zu sparen, zum Beispiel über richtiges Lüften oder das Senken der Raumtemperatur. Schon die Reduktion von einem Grad Celsius verringert den Verbrauch um ganze 6 % und somit auch die Kosten. Auch die Durchführung eines hydraulischen Abgleiches und die regelmäßige Wartung der Anlage können die Effizienz der Anlage erhöhen.

Zusätzlich bieten wir Ihnen auf unserer Website zB unter https://www.e-regio.de/privatkunden/energieeffizienz/energiespartipps/ einige Anregungen zum Energiesparen.

Hat die CO2-Bepreisung Auswirkung auf „fossilen“ Strom?

Im Stromsektor gibt es bereits einen Mechanismus zur CO2-Bepreisung: den Europäischen Emissionshandel (ETS). In diesem müssen Kraftwerksbetreiber und Industrieunternehmen Zertifikate für jede Tonne ausgestoßenen CO2 erwerben. Dieser Mechanismus hat bereits effektiv die Dekarbonisierung im Strombereich vorangetrieben. Der Preis für ein solches Zertifikat liegt derzeit bei ca. 25 Euro, also auf einem ähnlichen Niveau, wie er auch für Erdgas vorgesehen ist.

Bisher erfolgt in Deutschland die Förderung erneuerbarer Energien größtenteils über die EEG-Umlage, die lediglich für Strom anfällt und damit den Strompreis erhöht. Mit der CO2-Bepreisung werden nun auch die Nutzer anderer Energieträger stärker an der Aufgabe des Klimaschutzes beteiligt.

 

Warum sollten Kunden zukünftig überhaupt noch auf Gas setzen?

Gas wird auch zukünftig ein sicherer Teil des Energiesystems und ein Energieträger sein, der als Partner der Erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaziele beiträgt und dabei maßgeblich die Bedürfnisse und Anforderungen der Kunden erfüllt. Erdgas spielt im Wärmemarkt eine große Rolle und Gasheizungen erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Im Neubau bietet Erdgas in Kombination mit Erneuerbaren Energien eine vergleichsweise kostengünstige Option der umweltschonenden Energieversorgung. Im Bestand wird jede zweite Wohnung mit Erdgas beheizt und ermöglicht so bezahlbare und komfortable Wärmeversorgung mit relativ geringen CO2-Emissionen.

Da die Gebäudesanierungsrate in Deutschland sehr niedrig ist, wird die Dekarbonisierung im Gebäudesektor zu erheblichen Teilen durch die Umstellung auf CO2-ärmere Energieträger wie Gas vorangetrieben werden. Dazu trägt die CO2-Bepreisung bei. Mit klimaschonenden Gasen und der vorhandenen Infrastruktur wird die Gaswirtschaft den Wärmemarkt zunehmend grüner gestalten.

Wenn e-regio Kunden darüber hinaus etwas für die Umwelt tun wollen, bieten wir mit dem Tarif "Erdgas Klima+" eine Möglichkeit durch Klimaneutralstellung der entstanden Emissionen mehr zu tun. Weitere Infos unter https://www.e-regio.de/privatkunden/produkte/erdgas/klimaplus/

Welcher CO2- Preis gilt für eine Rechnung die ich in 2022 erhalte, aber für 2021 gilt?

Grundsätzlich wird in der Jahresrechnung der Leistungszeitraum, sprich der Zeitraum der abgerechneten Energielieferung angegeben.

Erdgaslieferungen bis zum 31.12.2020 werden ohne CO2-Preis belegt.

Erdgaslieferungen zwischen dem 01.01.2021 und 31.12.2021 werden anteilig mit dem für 2021 gültigen CO2-Preis bepreist, unabhängig ob die Rechnung bereits in 2021 erfolgt oder erst in 2022. Gleiches gilt in den Folgejahren.

Welche Auswirkungen hat der CO2-Preis auf klimaneutrale Gase wie Biogas oder Wasserstoff?

Klimaneutrale Gase wie Wasserstoff oder Bio-Erdgas ermöglichen eine Entwicklung hin zu einer klimaschonenden Wärmeversorgung mit sinkender CO2-Emission. Sofern eine Anrechenbarkeit der klimaneutralen Gase weiter gewährleistet wird (bisher ist dies für 2021 und 2022 so vorgesehen), werden sie nicht oder nur mit einem geringen Anteil in die CO2-Bepreisung einbezogen. Für Kunden mit 10%igem Biogasanteil bedeutet dies, dass nur die 90% des konventionellen Gasanteils mit dem CO2-Preis belegt werden. Dies haben wir bei unseren Neukundentarifen bereits berücksichtigt. Bei Bestandskunden werden wir dies mit der Endjahresrechnung berücksichtigen.

Betrifft folgende Erdgastarife:

  • Bio 8/15
  • Bio

Warum CO²-Preis für Erdgas, wenn Erdgas ein umweltschonender fossiler Energieträger ist?

Auch bei der Verbrennung von Erdgas entsteht CO2 – jedoch weniger als bei der Nutzung aller anderen fossilen Energieträger. Der geringere CO2-Gehalt von Erdgas im Vergleich zu allen anderen fossilen Energieträgern zeigt sich auch in der Höhe der CO2-Bepreisung. Da die Energieträger nach dem BEHG gemäß ihren spezifischen CO2-Emissionen bepreist werden, erhält Erdgas bei einem CO2-Preis von 25 Euro/Tonne einen verhältnismäßig geringen Aufpreis von 0,541 Cent/kWh (brutto), dies entspricht etwa 10 Prozent des Endpreises. Zum Vergleich: Heizöl hingegen enthält einen Aufschlag von 0,0808 t CO2/GJ bzw. 0,87 Cent/kWh.

Warum geben andere Versorger den CO2-Preis nur teilweise weiter?

Es ist schwer die Tarife der verschiedenen Anbieter 1:1 miteinander zu vergleichen. Neben den Kosten im Verbrauchspreis, spielt der Grundpreis und weitere Tarifmerkmale wie Ökostrom, Preisgarantie oder Vertragslaufzeit eine wichtige Rolle bei der Preisgestestaltung. Es ist daher immer eine Entscheidung des Kunden, diese einzelnen Tarifbestandteile gegeneinander abzuwägen und für sich das beste Angebot zu bewerten. Wir haben aus Transparenzgründen in unserer Anpassung den Verbrauchspreis lediglich um genau die neuen (ab 2021 geltenden) hoheitlichen Umlagen durch den CO2-Preis (0,455 cent netto / kWh) erhöht, und keine weiteren Bestandteile angepasst.