Kommunale Wärmeplanung
Im Herbst 2023 hat der Bundestag das Wärmeplanungsgesetz verabschiedet. Daraus entsteht für alle Kommunen die Pflicht, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. e-regio wurde von bisher zwölf Städten und Gemeinden der Region damit beauftragt: Bad Münstereifel, Blankenheim, Bornheim, Dahlem, Euskirchen, Hellenthal, Kall, Mechernich, Nettersheim, Rheinbach, Schleiden und Zülpich.
An dieser Stelle geben wir Ihnen einen allgemeinen Überblick über die kommunale Wärmeplanung und beantworten Fragen zu möglichen Wärmelösungen in der Zukunft.
Einen guten Überblick bietet auch das Faktenblatt zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Verfügbar in fünf Sprachen.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Planungsprozess und beschreibt dabei, wie die Wärmeversorgung der Kommunen in unserer Region bis 2045 klimaneutral transformiert werden kann. Es ist also eine Art Fahrplan.
Grundlage für die kommunale Wärmeplanung ist die gesetzliche Vorgabe aus dem nationalen Wärmeplanungsgesetz, das im Herbst 2023 im Bundestag verabschiedet wurde. Als Folgeschritt muss die Landesregierung NRW das Wärmeplanungsgesetz in Landesrecht umsetzen, damit klar ist, wie die Wärmeplanung vor Ort angegangen werden muss.
Dabei muss sichergestellt werden, dass jede Kommune zunächst für sich betrachtet wird und spezifische Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden, denn die vorhandenen bzw. möglichen Energiequellen, Infrastrukturen und der Energieverbrauch unterscheiden sich von Stadt zu Stadt und von Ort zu Ort. Deswegen entwickelt e-regio für jede Stadt und jede Gemeinde einen eigenen Wärmeplan, der individuell auf die lokalen Gegebenheiten und Bedingungen zugeschnitten ist. Das Ziel dabei ist, eine klimaneutrale und bezahlbare Wärmeversorgung der Zukunft auf die Beine zu stellen.
Neben den individuellen Lösungen werden auch die interkommunalen und regionalen Aspekte betrachtet. So können z. B. gemeindeübergreifende Potenziale genutzt werden und Synergien bei der Erzeugung von Erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz oder der Nutzung gemeinsamer Ressourcen gehoben werden.
Als Ergebnis werden durch die kommunalen Wärmeplanung sogenannte „voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete“ bestimmt und ausgewiesen. Bürgerinnen und Bürger können anhand der Pläne ihrer Kommune sehen, ob und wann gegebenenfalls
- die Möglichkeit besteht, sich an ein Wärmenetz anschließen zu lassen, oder
- eine dezentrale Lösung, z. B. eine Wärmepumpe mit Anschluss ans Stromnetz oder der Betrieb einer Pellet-Heizung, besonders geeignet ist, oder
- eine Gasheizung mit klimaneutralen Gasen wie Biomethan oder Wasserstoff vor Ort betrieben und möglicherweise umgerüstet werden kann.
Dabei gilt es zu unterscheiden: Die in der Wärmeplanung als besonders geeignet ausgewiesene Wärmeversorgungsart ist keine Verpflichtung, sondern vielmehr ein wahrscheinliches Zielszenario. Die Umsetzung der Maßnahmen schließt sich nach durchgeführter Wärmeplanung an.
Warum ist eine kommunale Wärmeplanung erforderlich?
Das große Ziel der aktuellen Generation ist die Transformation des gesamten Energiesektors und die Erreichung der Klimaneutralität. Dabei spielt der Wärmesektor eine besondere Rolle. Zum einen benötigen wir in Deutschland über 50 % der gesamten Energie zur Bereitstellung von Wärme. Doch anders als Strom ist Wärme sehr heterogen und besitzt örtlich andere Herausforderungen. Von niedriger Temperatur in Fußbodenheizungen, über Radiatoren in Ein- und Mehrfamilienhäusern bis hin zu Hochtemperaturprozessen in der Industrie.
Aufgrund der vielfältigen Anwendungsfälle existieren viele verschiedene Technologien, die zur Wärmebereitstellung genutzt werden können. Auf dem Weg zur Klimaneutralität werden viele verschiedenen Technologien eine wichtige Rolle spielen. Ausschlaggebend für eine erfolgreiche und effiziente Lösung ist dabei besonders ein strukturiertes und geplantes Vorgehen. Den Anstoß zu dieser Entwicklung stellt die kommunale Wärmeplanung dar.
Um die heterogenen und individuellen Strukturen berücksichtigen zu können, spielen Städte und Gemeinden eine entscheidende Rolle bei der Wärmewende. Sie besitzen Kenntnisse über die aktuellen Charakteristiken der Versorgung und der Bebauung und planen zusätzlich die Stadtentwicklung der Zukunft. Sie sind somit gleichzeitig Daten- und Ideengeber bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung als auch zukünftiger Stadtentwickler.
Neben dem koordinierten Vorgehen kann ein weiterer positiver Effekt erzielt werden. Durch die Erzeugung der Erneuerbaren Energie vor Ort und die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen durch örtliche Handwerksunternehmen wird die Wertschöpfung vor Ort erhöht und gleichzeitig die Abhängigkeit von Energieimporten durchbrochen.
Welche Heizungsarten und Energieträger sind künftig noch erlaubt?
In Zukunft werden erneuerbare und fossile Energieträger erlaubt sein, wenn sie entsprechend den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz und des Wärmeplanungsgesetzes kombiniert werden. Ziel beider Gesetze ist, dass der Anteil der erneuerbaren Energien schrittweise gesteigert und der Anteil von Kohle, Erdgas und Öl bis 2045 gesenkt wird.
Dabei sind z. B. folgende Energieträger möglich:
- Feste, flüssige oder gasförmige Biomasse,
- Geothermie,
- Solarthermie,
- Umweltwärme,
- Strom aus erneuerbarer Energie (z. B. Windkraft, Photovoltaik, etc.),
- unvermeidbare Abwärme (zum Beispiel aus der Müllverbrennung, aus Rechenzentren oder Industrieunternehmen) sowie
- (grüner) Wasserstoff.
Damit können Bürgerinnen und Bürger in Zukunft – je nach Infrastruktur und Ergebnisse aus der kommunalen Wärmeplanung – folgende Heizungsarten in ihren Häusern und Wohnungen einsetzen:
- Anschluss an ein (Fern-)Wärmenetz
- Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Gasbrennwertheizung mit nachweislich erneuerbaren Gasen (auch wasserstoffbereite Gasheizung)
- Biomasseheizung (zum Beispiel Heizung mit Holzpellets oder Holzhackschnitzel)
- Hybridheizung (bspw. Wärmepumpe in Kombination mit einer Gasbrennwertheizung)
Wer darf meine Daten erheben und was geschieht damit?
Für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans sind bestimmte Daten von Gebäuden wichtig – vor allem Energieverbrauch, Baujahr, Gebäudetyp (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus), die Nutzung (gewerblich/privat) und der Sanierungszustand. Für die kommunale Wärmeplanung werden nicht die Daten einzelner Gebäude verwendet, sondern ganze Häuserblöcke zusammengefasst.
Die erforderlichen Daten werden dabei nicht direkt von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer abgefragt, sondern aus öffentlichen Quellen (z. B. vom Land NRW oder Bundesdaten) verwendet sowie von Energieversorgern eingesammelt. Das genaue Vorgehen sowie die Pflichten zum Datenschutz werden im Wärmeplanungsgesetz geregelt. Gleichzeitig müssen die Stellen, die diese Daten erheben und verarbeiten, auch die landesrechtlichen Bestimmungen zum Datenschutz einhalten.
Soll ich jetzt noch in eine/n Heizungssanierung/Heizungsaustausch investieren oder lieber abwarten, bis das Wärmeplanungsgesetz verabschiedet ist?
Das Wärmeplanungsgesetz ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und verpflichtet zunächst die Bundesländer (und in deren Auftrag die Kommunen) zur Erstellung kommunaler Wärmepläne. Es besteht eine Beziehung zwischen dem Wärmeplanungsgesetz und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG, auch als Heizungsgesetz bekannt). Die kommunale Wärmeplanung verfolgt dabei das Ziel einen Transformationspfad bis 2045 aufzuzeigen, wie die Wärmeversorgung einer Kommune klimaneutral gestaltet werden kann. Durch die Ausweisung sogenannter Eignungsgebiete für Wärmenetze, Wasserstoffnetze und dezentrale Technologien (also individuelle Einzelversorgungslösungen) sollen Synergien genutzt und gegenläufige Infrastrukturvorhaben vermieden werden. Langfristig gesehen ist es also sinnvoll die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung zu verfolgen und in die Entscheidung der nächsten Heiztechnologie miteinzubeziehen.
Die allgemeine Vorgabe des GEG bestimmt, dass jede neu installierte Heizung mindestens 65 Prozent aus Erneuerbarer Energie einspeist. Dies gilt für Bestandsgebäude nur eingeschränkt, solange die aus der kommunalen Wärmeplanung ermittelten Eignungsgebiete nicht ausgewiesen wurden und die Fristen zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung (bei Kommunen bis 100.000 Einwohnern bis 30.06.2028) noch nicht erreicht wurden.
Bis zu diesem Datum können Sie frei über die Heizungstechnologie bestimmen. Dabei gilt: Vor Einbau einer neuen Heizung mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen muss eine Beratung von fachkundigen Personen stattfinden. Zudem muss sichergestellt werden, dass ab dem 1. Januar 2029 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 60 Prozent der eingesetzten Brennstoffe erneuerbar sind.
Zur Veranschaulichung dient die folgende Abbildung:
Adaptiert aus der ASEW-Broschüre: „Das Gebäudeenergiegesetz: Die Novelle des GEG 2024”.
Für den Austausch bestehender Heizsysteme gegen klimafreundlichere wird es gemäß dem Gebäudeenergiegesetz längere Übergangsfristen geben. Falls Ihre bestehende Heizanlage saniert oder repariert werden muss, können Sie entsprechende Sanierungsmaßnahmen in Betracht ziehen. Bitte wenden Sie sich dazu an Fachleute vor Ort. Ein Heizungsspezialist oder eine Heizungsspezialistin kann Sie auch in Hinblick auf eine klimafreundliche Heiztechnik beraten.
Schon jetzt können Sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen und eventuell auch eine solche direkt vor Ort in Ihrem Haus durchführen lassen.
In der Beratung werden der Gebäudezustand und vor allem die Qualität der Dämmung von Wänden, Dach und Fenstern unter die Lupe genommen. Eventuell kommt vor der Installation einer neuen Heizanlage eine energetische Sanierung Ihres Hauses infrage. Mit einer gut isolierten Gebäudehülle stellen Sie sicher, dass möglichst keine Wärme ungenutzt entweicht und Ihr Heizsystem optimale Ergebnisse erzielt.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Energieberatung gefördert wird.
Angebote zur Energieberatung finden Sie zum Beispiel auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW.
Gibt es Fördergelder, wenn ich meine Heizung umstelle? Falls ja, wo kann ich sie beantragen?
Ja, der Bund stellt hier Fördergelder bereit. Beispielsweise fördert er zum einen Energieberatungen und zum anderen die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme in Wohngebäuden.
Die Kosten für eine Beratung zur Gebäudeenergieeffizienz werden anteilig vom Bund gefördert. Weitere Informationen zur Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) finden Sie hier.
Den Umstieg auf eine Heizung, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird, fördert der Bund mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. So soll sichergestellt werden, dass sich insbesondere auch Bürgerinnen und Bürger mit unteren und mittleren Einkommen den Umstieg auf klimafreundliche und zukunftsfähige Heizungen leisten können. Detaillierte Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie unter diesem Link.
Welches Wärmeverteilsystem und welche Stromleitungen sind im Gebäude nötig, wenn ich eine Wärmepumpe installieren will?
Neben der Heizungsart und der Stromversorgung ist zunächst der energetische Zustand eines Hauses von Bedeutung, wenn man auf eine Wärmepumpe umsteigen möchte. Gebäude mit einem guten Wärmeschutz sind für eine Wärmepumpe am besten geeignet: Die Dämmung von Fassade, Dach und Fenstern sollte also einen hohen energetischen Standard haben, damit Wärme nicht ungenutzt entweichen kann. Auch der Zustand der Heizkörper sollte überprüft werden, um zu schauen, ob ein Austausch infrage kommt. Besonders hilfreich ist vor dem Einbau der neuen Heizung auch ein hydraulischer Abgleich der Technik. Bei einem guten Energieeffizienzstandard können auch in Altbauten Wärmepumpen energieeffizient betrieben werden.
Für die Stromzufuhr der Wärmepumpe müssen Stromleitungen von der sogenannten Außeneinheit ins Haus verlegt und dort an das Hausnetz und ggf. auch an weitere Komponenten wie eine Photovoltaikanlage angeschlossen werden.
Im Rahmen der Wärmepumpen-Installation übernimmt ein spezialisierter Heizungsfachbetrieb alle notwendigen Schritte, also auch das Verlegen der Stromkabel, den Anschluss der Wärmepumpe mittels Wasserleitungen ans Heizsystem im Haus und die Installation eines Wasserablaufs für Kondenswasser. Für den Aufbau und die Einrichtung von Luft-Wasser-Wärmepumpen, die am häufigsten genutzt werden, genügen in der Regel wenige Arbeitstage.
Was genau ist ein Wärmenetz (Nah- und Fernwärme)?
Ein Wärmenetz ist eine zentrale Wärmeversorgungsoption und bedeutet, dass die für das Haus benötigte Heizwärme nicht im Gebäude selbst, sondern zentral z. B. in einem Heizkraftwerk erzeugt wird und anschließend über Rohrleitungen zum jeweiligen Verbraucher verteilt wird. Das Wärmenetz transportiert heißes Wasser von dem zentralen Heizwerk über unterirdische gedämmte Rohre und Wärmetauscher, sogenannte Hausübergabestationen, in die einzelnen Haushalte. Die Technik ist äußerst wartungsarm und im Haus platzsparend.
Bei Wärmenetzen können viele verschiedene Systeme zum Einsatz kommen. Zum einen gibt es große Fernwärmenetze, die in vielen deutschen Großstädten zum Einsatz kommen und mit hohen Temperaturen betrieben werden. Weiterhin können Wärmenetze auch in kleineren Strukturen, z. B. bei einer Quartiersversorgung oder wenigen, z. B. öffentlichen Gebäuden oder Schwimmbädern, zum Einsatz kommen. In diesem Fall wird auch von Nahwärme gesprochen. Die Technologie unterscheidet sich dabei nicht.
Zur Bereitstellung der Wärme können verschiedene Technologien eingesetzt werden, z. B. ein Blockheizkraftwerk (BHKW). Dort wird aus einem Brennstoff, z. B. Biogas, durch das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt, was im Vergleich zu einer getrennten Wärme- und Stromerzeugung den Brennstoffbedarf wesentlich reduziert.
Die Wärme für ein Wärmenetz kann auch mithilfe von Biomasse (z. B. Holzhackschnitzeln), Geothermie, Solarthermie, industrieller Abwärme, einer Biogasanlage oder Umweltwärme mittels Großwärmepumpe erzeugt werden. Einige Konzepte kombinieren auch unterschiedliche Methoden, um je nach Jahreszeit und Heizbedarf flexibel die benötigten Wärmemengen zur Verfügung stellen zu können und so die Wärmeversorgung der angeschlossenen Gebäude sicherzustellen.
Wärmenetze bieten den Vorteil Brennstoffe effizient auszunutzen und gleichzeitig Skaleneffekte zu nutzen. So kann gleichzeitig Nachhaltigkeit erzielt werden, da sowohl lokal verfügbare erneuerbare Energieträger und Abwärmequellen effizient genutzt werden als auch eine wirtschaftliche Versorgung durch anteilig günstigere Heiztechnologien sichergestellt werden. Zusätzlich kann durch Einsatz von lokalen oder regionalen Einsatzstoffen und Handwerker:innen die regionale Wertschöpfung erhöht und Importe reduziert werden.
Hinweis: Werden in einem Wärmenetz 2 bis 16 Gebäude mit Wärme und Warmwasser versorgt, spricht man von einem Gebäudenetz. Werden mehr als 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten mit leitungsgebundener Wärme versorgt, dann handelt es sich um ein Wärmenetz. Dies ist wichtig für die Wahl der korrekten Förderkulissen: Gebäudenetzte nach BEG und Wärmenetze nach BEW.
Werden Wärmenetze auch bei uns in der Region eine Rolle spielen? Oder wird es eher eine Lösung für größere Städte?
In ländlichen Gebieten ist der Einsatz von größeren, zusammenhängenden Wärmenetzgebieten mit zentralen Wärmequellen wahrscheinlich nur in Stadtkernen oder anderen Gebieten mit hohem Wärmebedarf sinnvoll.
Der Grund: Die Wärme muss von ihrer Quelle per Leitungsnetz an die Empfängerinnen und Empfänger geliefert werden. Beim Transport kommt es zu Wärmeverlusten und es gilt: je länger der Lieferweg, desto größer der Verlust an Wärme. Außerdem steigt die Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen mit der Anzahl von angeschlossenen Haushalten, da dann die notwendigen Investitionen über mehrere Schultern verteilt werden können. Deswegen ist der Bau von Wärmenetzen über lange Distanzen mit nur wenigen, vereinzelt angeschlossenen Haushalten in der Regel für die Betreiber nicht wirtschaftlich und würde auch für die Bürgerinnen und Bürger zu viel kosten.
Kleinere Wärmenetze, z. B. in Neubaugebieten oder als Quartiersversorgung sind auch in unserer Region generell möglich. Die im Volksmund auch gerne als Nahwärmenetze bezeichnete Technik, basiert auch den identischen technischen Grundzügen wir Fernwärme, nur das Einsatzgebiet ist örtlich kleiner und teilweise in sich abgeschlossen. Besonders wenn neue Gebiete geplant werden, kann die (Nah-)Wärmeversorgung direkt mitgedacht werden und als wirtschaftliche und ökologische Lösung genutzt werden.
Einen weiteren interessanten Anwendungsfall stellt die Einbindung von Industriebetrieben dar, die selbst Prozesswärme benötigen bzw. unvermeidbare Abwärme einspeisen können und in der Nähe ansässig sind oder sich zukünftig dort ansiedeln. In dem Fall kann entweder der Industriebetrieb als Ankerkunde eines Wärmenetzes dienen, sodass auch umliegende Wohngebäude angeschlossen werden können. Oder der Industriebetrieb kann der Wärmelieferant für ein Wärmenetz sein, dass aufgrund seiner Wirtschaftlichkeit auch umliegende Gebäude versorgen kann.
Dort, wo die Wohnstandorte von Bürgerinnen und Bürgern weit voneinander entfernt liegen und keine großen Abnehmer oder Wärmelieferanten vorliegen, sind andere, dezentrale Systeme der Wärmeversorgung wie Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Solarthermie oder Biomasse-Heizkessel besser geeignet, da diese individuell auf ein Gebäude und die Situation vor Ort zugeschnitten werden.
Wärmenetze stellen im Allgemeinen eine effiziente und platzsparende Versorgungslösung dar, deren Einsatzmöglichkeiten im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung tiefergehend beleuchtet wird.
Welche Heizungen sind im Gebäude nötig, wenn man an ein Wärmenetz angeschlossen wird?
Die bisherigen Heizkörper und Leitungen in Ihrem Gebäude können auch weiterhin genutzt werden. Die Hauptleitung eines Wärmenetzes besteht aus einer Leitung für den warmen Vorlaufleitung und einer kälteren Rücklaufleitung und verläuft meistens in den Straßenzügen. Von der Hauptleitung wird zu jedem Gebäude eine Hausanschlussleitung (ebenfalls mit Vor- und Rücklauf) installiert. Im Gebäude selbst wird eine sogenannte Hausübergabestation installiert. Dort wird die Temperatur des Wärmenetzes genutzt und auf die interne Heizungsrohe mittels Wärmetauscher übergeben. Ebenfalls kann in der Übergabestation die Warmwasseraufbereitung stattfinden. Die übergebene Wärme wird mittels eines Wärmemengenzähler gemessen. Weitere technische Anlagen sind nicht erforderlich. Das spart Platz und Kosten für Betrieb und Instandhaltung der Heizungsanlage. Auch die Kosten für den Schornsteinfeger lassen sich so senken.