Aktuelle Marktsituation: Entlastungen, Preise, Versorgungssicherheit
Wir sind auch in diesen Zeiten für Sie da. Hier finden Sie Informationen rund um die Themen Preisentwicklung, staatliche Entlastungsmaßnahmen, Energiemarkt, Grund- und Ersatzversorgung sowie Versorgungssicherheit und Umstellung von L-Gas auf H-Gas.
FAQ Energiemarktkrise
Stand: 11. Januar 2023
Preise / Markt
Wie wirken sich die Gaspreisbremse bzw. Strompreisbremse auf meinen Preis aus?
Durch die Gas- und die Strompreisbremse sollen Verbrauchende von hohen Kosten entlastet werden. Sie sind zum 1. März 2023 in Kraft getreten. Die Entlastungen gelten laut Gesetz rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 und erfolgen in der im März gültigen Entlastungshöhe durch den im März zuständigen Lieferanten des Kunden. Eine Rechnungskorrektur für Januar und Februar erfolgt nicht. Die Ausnahme: Großverbraucher mit registrierender Leistungsmessung (RLM) bei Erdgas, die im Jahr mehr als 1,5 Mio. kWh Gas oder Wärme verbrauchen, erhalten die Entlastung bereits ab dem 1. Januar 2023.
Wir geben die vom Gesetzgeber beschlossenen Entlastungen an unsere Kundinnen und Kunden weiter.
Auf der Seite e-regio.de/preisbremsen finden Sie ausführliche Informationen zu den Preisbremsen.
Wie setzt e-regio die Soforthilfe („Dezemberabschlag“) für Gaskunden um?
Haushaltskunden und auch viele Gewerbekunden und Einrichtungen zahlen im Dezember keinen Abschlag und erhalten damit eine vorläufige Entlastung. Bei der nächsten Jahresverbrauchsrechnung verrechnen wir dies mit dem tatsächlichen Entlastungsbetrag. Dieser errechnet sich so: Ein Zwölftel des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs wird mit dem am 1. Dezember 2022 geltenden Brutto-Arbeitspreis multipliziert. Auch ein Zwölftel des Grundpreises wird vom Staat übernommen.
Zu diesem Thema haben wir eine eigene Seite eingerichtet, auf der Sie alle Informationen finden: e-regio.de/soforthilfe
Gibt e-regio die Umsatzsteuersenkung auf Gas weiter?
Ja. Wir geben die Senkung der Umsatzsteuer auf Gas selbstverständlich direkt an Sie weiter und werden diese automatisch in Ihrer Abrechnung berücksichtigen. Die Steuersenkung von 19% auf 7% ist befristet vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024. Wir haben daher Ihren Bruttopreis entsprechend geändert. Bitte beachten Sie, dass Sie dazu kein gesondertes Schreiben von erhalten.
Wir haben Ihren Abschlag bereits unbürokratisch zum 01.11.2022 gesenkt, um Sie finanziell etwas zu entlasten. Im Oktober eventuell zu viel gezahlte Abschläge verrechnen wir selbstverständlich bei Ihrer nächsten Jahresabrechnung.
Welche Preise gelten für Gas und Strom ab 1. Januar 2023?
Seit Monaten kaufen wir Energie zu immer höheren Preisen ein. Lange konnten wir Preissteigerungen für unsere Kundinnen und Kunden abfedern. Wie viele andere Versorger reagieren wir auf die gestiegenen Beschaffungspreise und müssen unsere Preise in der Grundversorgung und in den Sondertarifen anpassen.
Die aktuellen sowie die ab dem 01.01.2023 gültigen Preise für die Grundversorgung finden Sie hier:
Grundversorgung Erdgas
Grundversorgung Strom
Unsere Grundversorgungstarife liegen damit jedoch weiterhin unter den Preisen vieler Versorger im Wettbewerb.
Auch die Preise für Kund:innen mit Sondertarifen sind in den vergangenen Monaten immer wieder gestiegen. Da dabei individuelle Konditionen gelten, können wir keine allgemeinen Angaben machen. Alle Kund:innen haben frühzeitig ein individuelles Anschreiben erhalten und können zusätzlich ihren aktuellen Preis im Kundenportal einsehen.
Gas: Welche Umlagen sind zum 1. Oktober 2022 in Kraft getreten?
Die Bundesregierung hat mit der Gasbeschaffungsumlage und der Gasspeicherumlage ursprünglich zwei neue Umlagen ab Oktober beschlossen, um die Gasimporteure zu stabilisieren und die Versorgungssicherheit auch weiterhin zu gewährleisten: Nachdem die Gasbeschaffungsumlage rückwirkend aufgehoben wurde, wird sie durch e-regio nicht erhoben. Die Gasspeicherumlage (nach § 35e EnWG = Energiewirtschaftsgesetz) ist zum 1. Oktober 2022 in Kraft getreten und wird voraussichtlich bis zum 31. März 2025 erhoben.
Zeitgleich mit der Einführung der Gasspeicherumlage wurde zum 1. Oktober die bereits bestehende, sogenannte Bilanzierungsumlage, erhöht.
e-regio profitiert finanziell nicht von diesen Umlagen. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Umlagen vollständig abzuführen.
Ich habe noch eine Preisgarantie, bekomme ich trotzdem eine Preiserhöhung?
Wenn Ihr Vertrag eine Preisgarantie umfasst, sind die darunterfallenden Preisbestandteile natürlich für den Zeitraum der Preisgarantie von einer Preiserhöhung ausgeschlossen. Das sind der Energiekostenanteil, die Netzentgelte und die Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb sowie bei manchen Verträgen auch die Bilanzierungsumlage. Alle anderen Preisbestandteile sind variabel und können sich auch während der Preisgarantie ändern.
Die neue, ab Oktober geltende Umlage für die Gasspeicherung, gehört nicht zu den von der Preisgarantie abgedeckten Preisbestandteilen und darf daher auch während der Laufzeit der Preisgarantie geändert werden. Gleiches gilt ab Mitte Januar 2023 auch für die Bilanzierungsumlage.
Änderungen der Umsatzsteuer geben wir selbstverständlich an Sie weiter. Allerdings erhalten Sie darüber keine gesonderte Information von uns.
Details finden Sie unter Ziffer 6 unserer Gas-Lieferbedingungen.
Details unter Ziffer 6 unserer Strom-Lieferbedingungen.
Was hat zu den hohen Preisen an den Energiemärkten geführt?
Die Folgen des Krieges in der Ukraine sind auch hierzulande an vielen Stellen spürbar. Energie, insbesondere Erdgas und Öl, ist in dem Konflikt zu einem Druckmittel geworden Vieles wird teurer. Seit Monaten kaufen wir Energie auf einem deutlich höheren Preisniveau ein als vor der Krise. Hinzu kommen immense Preisschwankungen Die Märkte haben auf Ereignisse wie die Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas oder die sukzessive Drosselung der Gasmengen über die Pipeline Nord Stream 1 sehr nervös reagiert.
Schon seit Herbst 2021 bedingt ein Mix aus verschiedenen Ursachen den starken Anstieg der Energiepreise in Deutschland, Europa und weltweit. Nach der Coronakrise hat sich die weltweite Konjunktur schnell erholt. Es wird wieder mehr produziert und die Nachfrage, insbesondere nach Erdgas, ist wieder stark angestiegen. Der kalte und lange vorherige Winter und der vermehrte Einsatz von Gaskraftwerken zur Stromproduktion haben zudem für sehr niedrige Stände in den deutschen Gasspeichern gesorgt, die wieder aufgefüllt werden mussten. Die Entwicklung der Gaspreise hat auch Auswirkungen auf die Strompreise. Denn: Gas wird auch für die Stromerzeugung eingesetzt.
Auch das Befüllen der Gasspeicher hat in diesem Jahr auch im Sommer die Nachfrage erhöht, was sich zusätzlich auf die Beschaffungspreise ausgewirkt hat.
Ich weiß nicht, ob ich meine Rechnung noch zahlen kann. Was kann ich tun?
Wenn Sie befürchten, dass die gestiegenen Kosten Sie in Zahlungsschwierigkeiten bringen können, melden Sie sich bitte so früh wie möglich bei uns.
Um hohe Nachzahlungen bei der kommenden Jahresabrechnung zu vermeiden, raten wir Ihnen, Ihren Abschlag zu erhöhen. So verteilen Sie die Mehrkosten auf mehrere Monate. Das können Sie selbst im Kundenportal erledigen.
Gerne berät Sie auch unser Kundenservice. Wir stehen in Kontakt mit Beratungsstellen und der Arbeitsagentur. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Senden Sie uns eine E-Mail an kundenservice@e-regio.de oder rufen Sie uns an unter 02251 708-708.
Bitte prüfen Sie auch, wo Sie vielleicht noch Energie sparen können.
Wie kann ich meinen Energieverbrauch senken?
Wenn Sie weniger Energie verbrauchen, hilft Ihnen das nicht nur, Geld zu sparen. Gleichzeitig leisten Sie einen Beitrag für die Unabhängigkeit und die Sicherheit der Versorgung. Wir haben für Sie Energiespartipps zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen, Erdgas, Strom und Wasser einzusparen.
Noch mehr Tipps bietet das Bundeswirtschaftsministerium und das Umweltbundesamt.
Versorgungssicherheit
Ist die Versorgung mit Erdgas in der Region sicher?
Die Versorgung mit Erdgas funktioniert aktuell normal. Wir kaufen Erdgas an den Börsen ein. Wir sind in ständigem Austausch mit unseren Vorlieferanten, die uns stabil beliefern und die benötigten Mengen in unser Netz einspeisen.
Nach dem Lieferstopp von russischem Gas sind viele Maßnahmen ergriffen worden, um die Versorgung aufrecht zu halten.
Sollte es dennoch zu Einschränkungen kommen, greifen die Pläne des sogenannten „Notfallplans Gas“, bei denen zunächst der Verbrauch großer Industrieanlagen oder anderer abschaltbarer Gewerbeanlagen gedrosselt werden. Private Haushalte, aber auch Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind vom Gesetzgeber als besonders schützenswert eingestuft worden und haben Vorrang bei der Versorgung.
Damit es nicht zu einer Gasmangellage im Winter kommt, kann jeder einen Beitrag leisten und Energie sparen. Die Bundesnetzagentur ruft dazu auf, mindestens 20 Prozent gegenüber den Vorjahren an Gas einzusparen.
Welche Maßnahmen greifen, wenn die Liefermengen stark zurückgehen?
Auch nach dem Lieferstopp von russischem Gas durch Nord Stream 1 und der Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans, gibt es in unserem Netz aktuell keinen Versorgungsengpass. Der Lieferstopp bedeutet nicht, dass von heute auf morgen gar kein Gas mehr zur Verfügung steht. Es greifen zunächst verschiedene Maßnahmen, um die verfügbare Gasmenge zu erhöhen, z.B. die Nutzung von Mengen aus Speichern. Manche Industriekunden können auf andere Energieträger ausweichen und haben mit ihrem Netzbetreiber Abschaltmöglichkeiten vereinbart. Außerdem kann Gas aus anderen Regionen zugekauft werden. Deutschland ist Teil eines europäischen Erdgas-Versorgungssystems, in dem sich die EU-Staaten im Bedarfsfall gegenseitig unterstützen.
Aktuell laufen auf Bundesebene viele Maßnahmen, um die Erdgasversorgung weiterhin sicherzustellen. Gas wird aus anderen Ländern bezogen, es kommt beispielsweise mehr Flüssiggas (LNG) nach Deutschland. Die Befüllung der Gasspeicher ist planmäßig verlaufen und Kohlekraftwerke können für die Stromproduktion einspringen.
Was bedeutet die Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas für die Region?
Am 23.06. hat Bundeswirtschaftsminister Habeck die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Die Ausrufung der Alarmstufe hat für Kunden keine direkte Auswirkung. Die Versorgung läuft aktuell normal weiter. Die Alarmstufe ist die zweite von drei Eskalationsstufen des Notfallplans Gas.
Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preisniveau am Gasmarkt. Damit liegt aktuell eine Störung der Gasversorgung vor. Gas ist ein knappes Gut.
Seit dem 30. März befand sich Deutschland bereits in der Frühwarnstufe des Notfallplans Gas. Dabei handelte es sich um eine Vorsorgemaßnahme, um die Versorgungslage laufend zu analysieren und zu bewerten. So sollen, wenn nötig, Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen werden. Dazu wurde auf Bundesebene ein Krisenstab eingesetzt.
Mehr Informationen zu den verschiedenen Stufen des Notfallplans Gas.
Welche Vorbereitungen trifft e-regio?
Falls es aufgrund des Lieferstopps aus Russland tatsächlich zu Engpässen kommen sollte, ist e-regio darauf eingestellt.
Schon während der Frühwarnstufe haben wir viele organisatorische Vorbereitungen getroffen: Wir haben ein Krisenteam zusammengestellt und spielen verschiedene Szenarien durch. Der Bundesnetzagentur haben wir viele Daten zu unseren größten Abnehmern und den benötigten Mengen zur Verfügung gestellt, denn sie wird im Falle einer Mangellage entscheiden, wo Einschränkungen vorgenommen werden müssen. Wir stehen in engem Kontakt mit unseren Industriekunden und den Marktbeteiligten.
Woher kommt das Erdgas im Netz von e-regio?
Wir beschaffen Erdgas am Großhandelsmarkt in Deutschland. Die dort gehandelten Mengen haben keine Kennzeichnung, aus welchen Quellen sie stammen. Ob gerade russisches, norwegisches oder amerikanisches Gas durch die Leitung fließt, können wir als Energieversorger nicht beeinflussen. Die bedarfsgerechte Regelung der Mengen in unser Netz, aber auch in die anderen Verteilnetze in Deutschland erfolgt durch eine übergeordnete Stelle.
Stromversorgung: Ist im Winter mit Ausfällen zu rechnen?
In den Medien wird oft der Begriff „Blackout“ verwendet. Da ist ein unkontrollierter großflächiger Zusammenbruch des Stromnetzes, bei dem keine Energie mehr durch das Netz fließt. Ein solches Szenario ist nach Einschätzung der Übertragungsnetzbetreiber nicht zu erwarten. Vier Übertagungsnetzbetreiber sind für die Sicherheit und Stabilität des Stromnetzes sind in Deutschland zuständig. Sie behalten das Gleichgewicht zwischen Stromerzeugung und -verbrauch im Auge und schützen die Leitungen vor Überlastung.
Im Auftrag der Bundesregierung haben sie die Sicherheit der Stromversorgung für den Winter 2022/23 in zwei Szenarien untersucht und rechnen selbst beim schlimmsten Szenario nicht mit einem Blackout. Sie erwarten allerdings eine angespannte Versorgungssituation und können nicht ausschließen, dass es in diesem Winter zu Lastunterdeckungen kommt. Das heißt, dass es regional dann nicht genügend Strom gäbe, um die erwartete Last (= Verbrauch) zu decken.
In diesem Fall werden die Übertragungsnetzbetreiber versuchen, das Netz zu stabilisieren, z.B. durch das Zurückgreifen auf Reserven aus dem Europäischen Strommarkt. Funktioniert das nicht, können Übertragungsnetzbetreiber Verbraucher mittels der kontrollierten Lastabschaltung für kurze Zeit vom Netz trennen. Die Folge wäre ein regional und zeitlich begrenzter Stromausfall, von dem alle Verbraucher, egal ob privat oder gewerblich, gleichermaßen betroffen wären. Durch diese Maßnahme können die Übertragungsnetzbetreiber verhindern, dass es zu einem großflächigen Ausfall kommt.
Weitere Informationen dazu gibt es unter: https://www.amprion.net/
Umstellung von L-Gas auf H-Gas
Wird die Umstellung auf H-Gas aufgrund der aktuellen Liefersituation verschoben?
Nein. Wir verstehen, dass die Umstellung auf H-Gas im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine zu vielen Fragen führt. Die Erdgasumstellung ist ein von der Bundesregierung beschlossenes Infrastrukturprojekt, das wir als Netzbetreiber umsetzen müssen und das unverändert fortgesetzt wird. Die Einzelheiten regelt das Energiewirtschaftsgesetz.
Ich möchte lieber L-Gas behalten, warum geht das nicht?
Das Erdgas, mit dem Sie aktuell noch versorgt werden (L-Gas), stammt zum Teil aus Quellen in den Niederlanden. Da die Förderung dort eingestellt wird, wird es hierzulande schrittweise durch Erdgas in H-Gas-Qualität ersetzt, das zum Beispiel aus Norwegen oder aus Russland stammt. Bis 2030 soll bundesweit nur noch Erdgas der Qualität H angeboten werden. Die Umstellung von L-Gas auf H-Gas erfolgt für ein ganzes Netzgebiet. Ihr Wohnort wird in absehbarer Zeit nicht mehr mit L-Gas versorgt, es fließt nur noch H-Gas durch die Leitungen.
Was passiert, wenn ich meine Geräte nicht umstellen lasse?
Wenn Sie Ihre Heizung oder andere Erdgasgeräte weiter sicher betreiben möchten, ist eine technische Anpassung Ihrer Geräte unbedingt nötig. Ohne diese Anpassung ist die Sicherheit nicht mehr gewährleistet und Ihr Anschluss kann schlimmstenfalls gesperrt werden.
Weitere Fragen und Antworten rund um diesen Themenbereich finden Sie hier.